Herrchen lässt Hund im Auto fast verdursten

Vierbeiner „Aika“ (8) wurde von Polizisten befreit – 2250 Euro Geldstrafe für den Halter
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Bei praller Hitze sollte man seinen Hund nie im Auto zurücklassen.
dpa Bei praller Hitze sollte man seinen Hund nie im Auto zurücklassen.

Vierbeiner „Aika“ (8) wurde von Polizisten befreit – 2250 Euro Geldstrafe für den Halter

NÜRNBERG In praller Sonne und bei fast 30 Grad parkte der Wagen eine Stunde lang vor dem Nürnberger Flughafen. Darin lag hechelnd Mischling Aika. „So ein Tier lässt man bei den Temperaturen nicht im Auto“, empörte sich eine Frau (54), die damals die Polizei holte. Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hieß das am Mittwoch für Aikas Herrchen Johann R. (26) vor dem Nürnberger Amtsgericht.

„Ich hab’ doch nichts Schlimmes getan“, erklärte der Angeklagte, die Fäuste in seiner Jacke vergraben. Der Hartz-IV-Empfänger aus dem Großraum hatte an dem Augusttag 2009 Aika im Pkw-Kombi gelassen, weil Hunde im Flughafen verboten seien.

"Ich kann mit meinem Hund machen, was ich will."

Als die alarmierte Streife gerade den Wagen aufbrechen wollte, kam Johann R. zurück. Und stritt gleich mit den Beamten. „Das ist mein Hund“, schrie er, „Ich kann mit dem machen, was ich will.“ Erst auf massiven Druck habe er Aika aus dem Wagen gelassen, ein Parkplatzwächter hatte schon einen Wassernapf hingestellt. „Der Hund hat sich rausgequält, ist schwankend zum Napf“, so eine Polizistin. Dann sei er gleich wieder ins Auto gezerrt worden.

„Wir lieben unsere Aika“, sagte Johann R.s Mutter (48). „Die liegt bei ihm im Bett. Außerdem haben wir sieben Katzen.“ Dass er damals gedankenlos war, gestand der wegen Betrugs Vorbestrafte, er erhielt 2250 Euro Strafe (fünf Monatseinkommen). „Wo soll ich das Geld hernehmen?“ schimpfte Johann R.. „Ich kann’s nur abarbeiten.“ cis

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