Helmut Schleich strengt erste Klage gegen FFP2-Maskenpflicht an

Der Kabarettist Helmut Schleich sagt: "Die Staatsregierung ist über das Ziel hinausgeschossen."
Thomas Becker |
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Helmut Schleich.
Helmut Schleich. © imago/Spöttel Picture

München - Helmut Schleich will's wissen. Der Kabarettist möchte klären lassen, ob die FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel rechtens ist und hat deswegen über die Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann schon vor der Ministerpräsidetenkonferenz einen Eilantrag mit Normenkontrollklage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.

Schleich: "Bayerische Staatsregierung eindeutig über das Ziel hinausgeschossen."

Schleich sagte der AZ: "Die FFP2-Masken gelten selbst nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung für den Privatgebrauch grundsätzlich als nicht geeignet. Wie sollen denn Herr Müller und Frau Meier die Masken sachgerecht aufsetzen? Hier ist die bayerische Staatsregierung eindeutig über das Ziel hinausgeschossen."

Seine Initiative habe nichts mit Querdenkerei zu tun, wie er versichert: "Natürlich gibt es das Virus. Mir geht es hier einfach um die Sache. Ganz abgesehen davon, dass es unheimlich viele Menschen gibt, die sich die Masken gar nicht leisten können." Ziel sei "das Schutzniveau anzuheben, und dieses Ziel wird mit der Pflicht zum Tragen der FFP2-Maske unseres Erachtens nicht erreicht", so Schleich, "wenn sich jemand damit sicherer fühlt und sie korrekt aufsetzt - soll das doch jeder tun. Aber sie für alle zur Pflicht zu machen und zu glauben, man hätte damit etwas getan gegen die Ausbreitung des Corona-Virus: Das ist einfach ein Trugschluss."

FFP2-Masken: 75 Minuten Einsatz, danach 30 Minuten Pause

Die FFP2-Maske sei im Arbeitsrecht als medizinisches Schutzmittel deklariert und bedürfe daher "einer Anweisung, wie man sie aufsetzt und bei vulnerablen Gruppen gar einer ärztlichen Begleitung". Im Arbeitsrecht sei der Einsatz auf 75 Minuten beschränkt, danach seien 30 Minuten Pause vorgeschrieben: "Wir haben es also nicht einfach mit einem Lappen vor dem Gesicht zu tun."

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Ungeklärt sei auch, wie Bartträger verfahren sollen: "Für die ist die Schutzfunktion nicht mehr gegeben", sagt Schleich, "die Leute wiegen sich in einer trügerischen Sicherheit. Laut BR hat das Robert-Koch-Institut trotz mehrfacher Nachfrage bislang keine Stellungnahme zur FFP-2-Vorschrift der Staatsregierung abgegeben." Ein weiterer Aspekt: "Eine FFP2-Maske ist definitiv ein Ein-Weg-Artikel. Mehrfach tragen geht gar nicht! Dafür sind sie nicht gedacht. Die normale OP-Maske, die wir bisher getragen haben, kann man lüften und ein paar Mal verwenden."

Helmut Schleich als Pollenallergiker reicht Klage ein

Aufhänger der Klage ist ein persönlicher: Pollenallergiker Schleich macht derzeit regelmäßig Großeinkauf für die ganze Familie, die aus mehreren Haushalten besteht: "Mit 75 Minuten komme ich da nie durch. Streng genommen müsste ich den Einkauf unterbrechen. Das ist nicht praktikabel. Mir erscheint diese Verordnung nicht tragfähig." Natürlich halte er sich an die Vorschriften, "aber ich möchte geklärt haben, ob das rechtlich Bestand hat". Seine Anwälte haben im oberfränkischen Forchheim, dem Kanzleisitz, bereits erreicht, dass in der Innenstadt keine Masken getragen werden müssen.

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84 Kommentare
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  • butterfly01 am 01.02.2021 10:21 Uhr / Bewertung:

    Wie auch immer, ich trage eine "Maske", da Vorschrift, lediglich als Bußgeldschutz. Dazu brauche ich genau zwei. Eine im Auto, eine in der Handtasche.
    Als "Schutz" für mich brauche ich sie nicht, da ich in Eigenverantwortung gut für mein Immunsystem sorge und das in Ordnung ist.
    Ich trage die Maske für die Menschen, die selbst nicht auf ihre Gesundheit achten, die nicht für ihren eigenen Schutz sorgen, sondern geschützt werden wollen oder durch die Politik geschützt werden "müssen".

  • Nepomurks am 25.01.2021 09:16 Uhr / Bewertung:

    Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) zur Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel.
    Da steht alles drin was man wissen sollte!

  • glooskugl am 23.01.2021 16:39 Uhr / Bewertung:

    Mit seinen Schmarren ist er in guter Gesellschaft mit dem Hubertus Aiwanger. Dieser Knaller will Hotels und Lifte öffnen, also quasi das reisen befeuern. reisen ist genau das was wir jetzt am wenigsten brauchen. Der Hubert hat einen verdammt schlechten Berater oder hat sich der das selber ausgedacht? Das wär schlimm. sauschlimm...

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