Helfer von Aschaffenburg muss Deutschland nun doch verlassen

Ein mutiger Somalier verfolgte den Messerangreifer von Aschaffenburg und erhielt eine Medaille für Zivilcourage. Warum er aus Behördensicht aktuell dennoch keine Chance hat, im Land bleiben zu dürfen.
AZ/ dpa |
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Ein Somalier verfolgte nach der Messerattacke den Angreifer. (Archivbild)
Ein Somalier verfolgte nach der Messerattacke den Angreifer. (Archivbild) © Daniel Karmann/dpa
Aschaffenburg

Ein mutiger Helfer bei der Verfolgung des Messerstechers von Aschaffenburg soll Deutschland trotz einer Auszeichnung für Zivilcourage nun doch verlassen. Grund sei unter anderem, dass der Asylbewerber trotz Arbeitserlaubnis nicht arbeite, teilte die Regierung von Unterfranken in Würzburg mit. Zuvor hatte das "Main-Echo" berichtet.

Der Somalier habe eine genehmigte Beschäftigung nicht angetreten und auch keinen neuen Antrag auf Genehmigung einer Erwerbsfähigkeit gestellt, teilte die Behörde mit. Außerdem sei er in der Zwischenzeit wegen "diverser Straftaten" mehrfach rechtskräftig verurteilt worden.

Vor allem ohne Arbeit bestehe für ihn keine dauerhafte Bleibeperspektive, teilte die Behörde mit. Seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, sei die wichtigste Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel. Er habe "die ihm eröffnete Chance, aus eigener Kraft die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen und sich insbesondere eine Arbeitsstelle zu suchen, nicht genutzt", teilte die Regierung von Unterfranken mit. 

Der Mann streitet nach einem Bericht des "Main-Echo" ab, sich nicht um einen Job bemüht zu haben. Die Zeitung zitierte ihn mit den Worten: "Die Behörden lügen". Und: "Sie suchen eine Ausrede, um mich loszuwerden."

Bisher geduldet

Der Somalier hatte nach der tödlichen Messerattacke eines Afghanen auf Kinder und Passanten im Januar dieses Jahres in einem Park in Aschaffenburg eine Duldung erhalten, vor allem, weil er bei den Ermittlungen gegen den Angreifer als wichtiger Zeuge galt. Das Verfahren gegen den Angreifer, einen psychisch kranken Flüchtling, wurde vor dem Landgericht Aschaffenburg mittlerweile beendet, der Täter sitzt bis auf weiteres in einer forensischen Psychiatrie. 

Im Asylrecht bezeichnet die Duldung einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus für ausreisepflichtige Ausländer, die aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Es handelt sich dabei nicht um eine Aufenthaltserlaubnis, sondern um die befristete Aussetzung der Abschiebung. Duldungen werden regelmäßig befristet erstellt und manchmal auch verlängert.

Söder verlieh ihm Medaille für Zivilcourage

Der Somalier hatte für sein engagiertes Eingreifen bei der Gewalttat in Aschaffenburg von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Mai die Christopherus-Medaille erhalten. Das bayerische Innenministerium hatte zuvor mitgeteilt, der Mann habe "bei der schrecklichen Gewalttat in Aschaffenburg in herausragender Weise Entschlossenheit und Mut bewiesen", "sich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht und ein Beispiel für Zivilcourage gegeben, das Anerkennung und höchsten Respekt verdient". 

Asylantrag war schon im Mai 2024 abgelehnt worden 

Nach dpa-Informationen war der Asylantrag des Mannes im Zuge eines sogenannten Drittstaatenbescheids schon im Mai 2024 abgelehnt worden - also deutlich vor den Ereignissen in Aschaffenburg im Januar 2025. Auch eine Klage gegen die Ablehnung scheiterte. 

Laut dem bayerischen Innenministerium war der Somalier nämlich zunächst nach Italien eingereist und dort schon als Flüchtling anerkannt worden. Nach den Regeln des sogenannten Dublin-Verfahrens ist es nicht vorgesehen, dass in diesem Fall noch mal in einem anderen EU-Land Asyl gewährt wird. 

Behörde empfiehlt freiwillige Ausreise

Nach Berichten über eine drohende Abschiebung im Frühjahr hatte das bayerische Innenministerium mitgeteilt, diese beruhten auf einem "Missverständnis", das Ministerium hatte auf die Duldung des Mannes als Zeuge im Prozess sowie die Arbeitserlaubnis verwiesen. 

Die Regierung von Unterfranken teilte nun zwar mit, der Mann müsse Deutschland verlassen. Doch die Behörde empfehle ihm eine freiwillige Rückkehr nach Italien, wo er einen Aufenthaltstitel besitze. So bliebe ihm die Option, später gegebenenfalls über ein Fachkräftevisum zurück nach Deutschland zu kommen, "wenn er die Voraussetzungen erfüllt und in Italien eine entsprechende Qualifizierung erlangt".

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