Heimaufsicht untersagt Betreuung von stark Pflegebedürftigen

Im Allgäu hat die Heimaufsicht einer Pflegeeinrichtung die Versorgung von stark pflegebedürftigen Bewohnern verboten. Nach Angaben des Landratsamtes Unterallgäu wurde dem Heim eine Teilbetriebsuntersagung ausgesprochen. Nach Ansicht der Fachabteilung bestehe insbesondere für Bewohner mit den Pflegegraden 4 und 5 in der Einrichtung eine erhebliche Gefahr, teilte eine Sprecherin der Kreisbehörde in Mindelheim mit. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.
Die Heimaufsicht habe bereits im März 43 erhebliche Mängel in der Einrichtung festgestellt. Dabei sei es unter anderem um die Ernährung, die Flüssigkeitsversorgung, das Schmerz- und Medikamentenmanagement, die Wundversorgung und fehlende Qualifikation des Personals gegangen. Deswegen sei damals ein Aufnahmestopp verhängt worden. Auch ein Krankenkassen-Prüfdienst habe Mängel in dem Heim festgestellt.
Nachdem nun im September erneut erhebliche Mängel von der Fachstelle des Landratsamtes dokumentiert worden seien, sei angeordnet worden, dass das Heim Bewohner mit den beiden höchsten Pflegestufen 4 und 5 ab 12. Oktober nicht mehr versorgen darf. Es handelt sich dabei um Patienten, die einen besonders intensiven Betreuungsbedarf haben. Die meisten betroffenen Bewohner mit diesen beiden Pflegegraden seien inzwischen in andere Heime gezogen, sagte die Behördensprecherin.