Haus in Bayern zu verschenken: Behörde gibt keine Erlaubnis

Das denkmalgeschützte Riemerschmid-Atelier-Haus sollte verschenkt und dafür an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden. Dem schiebt die zuständige Behörde jedoch einen Riegel vor. Was die Gründe sind und wie die verantwortlichen Luxus-Makler das sehen. 
von  AZ
Dieses historische und vom Münchner Architekten Richard Riemerschmid designte Haus soll verschenkt und dafür abtransportiert werden. Eine behördliche Erlaubnis gibt es momentan nicht.
Dieses historische und vom Münchner Architekten Richard Riemerschmid designte Haus soll verschenkt und dafür abtransportiert werden. Eine behördliche Erlaubnis gibt es momentan nicht. © Immovision

Ein Haus, das aufs Haus geht – so ist die historische Riemerschmid-Villa in Gauting (Landkreis Starnberg) vermarktet worden. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist es auch: Der Haken an der Schenkung ist laut dem Luxus-Maklerunternehmen Immovision, dass der Abnehmer das Gebäude selbst abbauen, transportieren und an anderer Stelle wieder aufbauen müsse (AZ berichtete).

Wie sich nun herausstellt, ist der Denkmalschutz nicht damit einverstanden, dass das Haus überhaupt abgebaut wird und seinen ursprünglichen Standort verlässt. Weder das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLFD) als Fachbehörde noch die Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) des Landkreises Starnberg als zuständige Vollzugsbehörde haben einem entsprechenden Vorgehen zugestimmt, wie sie der AZ mitteilen.

Denkmalschutzbehörde: Kein Erlaubnisantrag für Abtransport

Vom BLFD heißt es: "Grundsätzlich sind Baudenkmäler an Ort und Stelle zu erhalten, da es wesentlicher Bestandteil ihrer Denkmaleigenschaft ist, wo und in welchem Bezug zu ihrer Umgebung sie errichtet wurden." Im Fall des Riemerschmid-Atelier-Hauses handele es sich um ein Landhaus in einer in den 1920er-Jahren entstandenen Villenkolonie, dessen Lage in einem Gartengrundstück direkt am Waldrand so geplant gewesen sei, sich bis heute erhalten habe und es in besonderer Weise präge.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist der Ansicht, dass der Ort, an dem das Riemerschmid-Atelier-Haus steht, das Gebäude besonders präge.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist der Ansicht, dass der Ort, an dem das Riemerschmid-Atelier-Haus steht, das Gebäude besonders präge. © Immovision

Weiter teilt die Behörde mit: "Für Veränderungen an einem Denkmal ist ein denkmalfachlicher Erlaubnisantrag zu stellen; auch für geplante Translozierungen ist dies der Fall." In der Folge liege es an der zuständigen UDB, die eingebrachten Fachstellungnahmen abzuwägen und eine Entscheidung zu fällen. Die UDB Starnberg schreibt der AZ, dass es so einen Erlaubnisantrag nie gegeben habe. Erst im Zuge der medialen Berichterstattung habe die Behörde Kontakt zu den Eigentümern aufgenommen und ihnen mitgeteilt, dass das Haus ohne Erlaubnis an Ort und Stelle bleiben müsse.

Makler: "Mich nervt diese ablehnende Haltung der Ämter"

Wie das BLFD erklärt, könnten in seltenen Fällen Baudenkmäler ab- und an anderen Orten wieder aufgebaut werden. "Dies ist allerdings immer eine Einzelfallentscheidung", teilt das Amt mit.

Möglich sei es aber, wie Oliver Herbst vom Maklerunternehmen Immovision auf AZ-Nachfrage bekräftigt. Er verweist auf einen Fall in Kochel am See: Dort steht heute ein quadratisches Haus des Münchner Architekten Richard Riemerschmid aus dem Jahr 1926, das ursprünglich für die Gartenstadt Pullach errichtet worden war. Der Bezirk Oberbayern zeichnete es 2025 mit einem Denkmalpreis aus, wie aus einer entsprechenden Pressemitteilung hervorgeht.

Das Haus soll 1:1 woanders wieder aufgebaut werden. Ein anderes Riemerschmid-Haus ist erst im vergangenen Jahr ebenfalls abgebaut und in Kochel am See neu errichtet worden.
Das Haus soll 1:1 woanders wieder aufgebaut werden. Ein anderes Riemerschmid-Haus ist erst im vergangenen Jahr ebenfalls abgebaut und in Kochel am See neu errichtet worden. © Immovision

Dass es noch keinen Kontakt mit der UBD gab, erklärt er so: "Wir filtern erst den perfekten Kandidaten, dann gehen wir mit einem konkreten Plan auf das Amt zu." Eben weil es sich um eine Einzelfallentscheidung handle, könne der Erlaubnisantrag erst gestellt werden, wenn der Plan feststehe.

Herbst wettert: "Mich nervt diese ablehnende Haltung der Ämter, es zeigt einmal mehr, was in Deutschland aktuell schiefläuft." Er wünscht sich, "gemeinsam eine tolle Lösung" zu finden, von der alle profitierten.

Eigentümerin: "Wir wollten erst mal sondieren"

Eine der beiden Schwestern, denen das Riemerschmid-Haus gehört, bestätigt im Gespräch mit der AZ ebenfalls, dass der Plan gewesen sei, erst einen geeigneten Kandidaten zu finden und dann auf die UBD zuzugehen. "Wir wollten erst mal sondieren und schauen, was das Beste für das Haus ist und wo das Haus am besten zur Geltung kommt." Seit inzwischen zwei Jahren steht das Gebäude leer, die Schwestern heizen und pflegen es aber weiterhin so, als ob es bewohnt wäre.

Auf Dauer könnten sie das finanziell aber nicht stemmen – und dafür, dass eine das einstige Elternhaus bezieht und die andere auszahlt, fehle das nötige Geld, unter anderem für die nötige Renovierung. "Zumal es auch zu groß wäre, es sind 200 Quadratmeter und die brauche ich nicht", sagt die Eigentümerin. Sie könnte sich aber gut vorstellen, dass das Haus künftig für Kulturveranstaltungen oder als Museum genutzt werden könnte. "Das wäre ja auch im Sinne des Denkmalschutzes, dass Menschen es sehen", sagt die Eigentümerin. Momentan sei das weder von außen noch von innen möglich.

Hausbesitzerin: Zusammenarbeit mit Behörde war immer geplant

Sie hofft, dass die UBD trotz des medialen Wirbels eine Erlaubnis erteilen wird, wenn sich zwei bis drei passende Kandidaten mit einem sinnvollen Konzept gefunden haben. "Zumal das Haus nicht durch den Ab- und Wiederaufbau leidet, weil es für diesen Zweck konzipiert worden ist." Es war demnach nie ihr Anliegen, irgendetwas hinter dem Rücken der Behörden zu machen oder diese zu umgehen. Auch den Interessenten hätten sie stets kommuniziert, dass das Projekt am Ende mit der Genehmigung der UBD stehe und falle.

Der zuständige Starnberger Landrat Stefan Frey (CSU) spricht auf AZ-Nachfrage von einem "ungewöhnlichen Fall". Er möchte "noch nähere Erkundigungen in der Sache einholen wie auch eine rechtliche Bewertung erarbeiten", verweist aber auch darauf, dass die endgültige Entscheidung die UBD fälle.

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