Handwerkskunst und Tracht als Immaterielles Kulturerbe

Handwerk, Mundart, Bräuche, Tracht: Mit der Aufnahme in die bayerische Liste Immateriellen Kulturerbes sollen althergebrachte Ausdrucksformen geschützt werden.
dpa |
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Handwerkliches Schmieden gehört nun zum immateriellen Kulturerbe in Bayern. (Archivbild)
Handwerkliches Schmieden gehört nun zum immateriellen Kulturerbe in Bayern. (Archivbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
München

Handwerkliches Schmieden und die Pflege der ursprünglich aus Mähren stammenden Wischauer Tracht zählen künftig zum Immateriellen Kulturerbe Bayerns. Das Landesverzeichnis wachse damit auf 84 Eintragungen, sagte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU). "Die Handwerke und Bräuche sind nicht nur Ausdruck unserer kulturellen Identität, sondern auch ein wertvolles Erbe, das von Generation zu Generation weitergegeben wird."

Das Schmieden gehört laut Ministerium zu den alten Handwerkstechniken. Das Spektrum reiche von den Eisen- und Waffenschmieden bis zu den Nagel- und Goldschmieden. Heute übernähmen meist kleine Betriebe Neuanfertigungen oder Restaurierungsarbeiten etwa historischer Gitter oder Beschläge. Eine klassische Werkstatt sei bis heute ähnlich ausgestattet wie in vorindustrieller Zeit.

Bei der Pflege der Wischauer Tracht geht es um Aktivitäten der "Gemeinschaft Wischauer Sprachinsel". Der Verein kümmert sich um die Dokumentation und Pflege kultureller Elemente aus der ehemaligen deutschen Sprachinsel Wischau in Mähren: Bräuche, Mundart, Kulinarik und vor allem die Tracht mit dem auffälligen Ziehharmonika-Kragen, der einen hohen Wiedererkennungswert hat. 

Nachkommen der aus Wischau stammenden Bewohner leben seit der Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg mehrheitlich in Deutschland. Es gehe um eine Gruppe von etwa 200 Menschen, die jetzt in München und Umgebung angesiedelt seien, erläuterte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung. 

Seit 2003 bringt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Neben dem bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Landesverzeichnis.

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