Hammer-Mord an Mandy: Anklage gegen Feldwebel
Luftwaffen-Offizier Simon G. (36) erschlug seine Ex-Freundin im Streit um die Höhe der Alimente – Prozess demnächst.
NÜRNBERG Hat er sein Leben wegen ein paar Euro kaputtgemacht? Im März 2008 erschlug der Zeitsoldat Simon G. (36) laut Anklage seine Ex-Geliebte Mandy H. (28) mit einem Hammer. Aus Wut, weil er für das gemeinsame Kind (4) zu viel Unterhalt leisten sollte. Das gestand er zumindest in seiner ersten Vernehmung bei der Polizei.
Doch gezahlt hat der in Nürnberg-Ziegelstein aufgewachsene gebürtige Eritreer ohnehin kaum für seine Tochter: Wegen Rückständen von 3000 Euro hatte ihn kurz vorher das Nürnberger Jugendamt verklagt. Der Oberfeldwebel bei der Luftwaffe in Köln fand wohl manches wichtiger als seine Tochter in Nürnberg. Sie war das Ergebnis einer kurzen Affäre mit der lebensfrohen Sächsin Mandy H., die sich mit mehreren Jobs über Wasser hielt: Als Verkäuferin und Disco-Bedienung. Auch als Gogo-Girl hatte sie sich im Internet angeboten. Inzwischen hatte die alleinerziehende Frau auch für eine zweite Tochter (2) aus einer anderen Beziehung zu sorgen.
Über Mandys Handy kam die Kripo Simon G. auf die Schliche.
Am 25. März 2008 wollte sie ihre Wohnung in der Feuerleinstraße – nahe beim Justizpalast – auflösen und nach Weiden zu den Großeltern umziehen, wo die Kinder bereits warteten. Am frühen Morgen kam Simon G. angereist. Er sah mit seiner Ex-Freundin noch eine TV-Sendung an, geriet dann über die Unterhaltszahlungen mit ihr in Streit.
Eine Antwort von Mandy soll ihn so geärgert haben, dass er einen mitgebrachten Hammer nahm und ihr mit wuchtigen Schlägen den Schädel zertrümmerte. Dann fuhr er zurück nach Köln, rief am nächsten Tag scheinheilig ihre Mutter an und fragte nach ihr.
Da hatte ein Bekannter, der Mandy beim Umzug helfen wollte, schon die Polizei alarmiert. Über ihr Handy kam die Kripo auf Simon G., der seinen Besuch telefonisch angekündigt hatte. Die Tatwaffe, die er in der Pegnitz versenkte, wurde nicht gefunden.
Der Prozess um Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen soll im Frühjahr am Nürnberger Schwurgericht stattfinden. 23 Zeugen und vier Gutachter sind geladen. Dem Angeklagten droht lebenslange Haft.cis
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