Gurlitt-Recherchen formal beendet: Ein skrupelloser Händler

Rund acht Jahre nach der Beschlagnahmung des spektakulären "Schwabinger Kunstfunds" von Cornelius Gurlitt sind die systematischen Recherchen von deutscher Seite zur Herkunft der rund 1500 Kunstwerke weitgehend beendet. Bei über 1000 Werken ist nach wie vor unklar, woher sie stammen.
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Das Namensschild von Cornelius Gurlitt ist an der Tür zum Haus von Gurlitt in Salzburg zu sehen. Foto: Barbara Gindl/picture alliance /APA/ dpa/Archivbild
dpa Das Namensschild von Cornelius Gurlitt ist an der Tür zum Haus von Gurlitt in Salzburg zu sehen. Foto: Barbara Gindl/picture alliance /APA/ dpa/Archivbild

Berlin/Düsseldorf - Rund acht Jahre nach der Beschlagnahmung des spektakulären "Schwabinger Kunstfunds" von Cornelius Gurlitt sind die systematischen Recherchen von deutscher Seite zur Herkunft der rund 1500 Kunstwerke weitgehend beendet. Bei über 1000 Werken ist nach wie vor unklar, woher sie stammen. "Es gibt eine ganz große Grauzone", bilanzierte der Kunsthistoriker Gilbert Lupfer. Er ist Vorstand des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste in Magdeburg, das seit 2016 die Forschungsarbeit zu der bei Cornelius Gurlitt (1932-2014) gefundenen Kunstkollektion fortführte.

Ein Sammelband ("Kunstfund Gurlitt. Wege der Forschung") bringt Aufsätze zum aktuellen Forschungsstand zusammen. Dabei geht es vor allem um die Rolle von Gurlitts Vater Hildebrand Gurlitt (1895-1956) und dessen Geschäftspraktiken. Der Kunsthändler, der nach dem Krieg Leiter des Kunstvereins in Düsseldorf wurde, war einer der Chefeinkäufer Hitlers im besetzten Frankreich. Er sei ein "skrupelloser Händler" gewesen, der "sein Geschäft machen wollte", sagte Lupfer.

Nachdem internationale Experten jahrelang am "Kunstfund Gurlitt" geforscht hätten, müsse man jetzt sagen: "Was möglich war an Recherche, das haben wir ausgeschöpft." Nur insgesamt 14 Werke von Künstlern wie Max Liebermann, Henri Matisse, Thomas Couture oder Adolph von Menzel wurden bisher eindeutig als Raubkunst identifiziert und an die rechtmäßigen Eigentümer restituiert.

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