Leerstände in Wohnungen sollen teurer werden: Münchner Politiker fordern Maßnahme gegen Wohnungsnot

In vielen bayerischen Städten sind bezahlbare Wohnungen Mangelware - andererseits stehen viele Wohnungen leer. Wie passt das zusammen? Gar nicht, finden die Grünen - und wollen gegensteuern.
von  AZ/dpa
Wohnungen grundlos leer stehen lassen? Das soll teuer werden, fordern die Landtags-Grünen. (Symbolbild)
Wohnungen grundlos leer stehen lassen? Das soll teuer werden, fordern die Landtags-Grünen. (Symbolbild) © Peter Kneffel/dpa

Wer Wohnungen oder Häuser leer stehen lässt, soll dafür nach dem Willen der Landtags-Grünen künftig eine Genehmigung brauchen - und ansonsten kräftig zur Kasse gebeten werden. Konkret fordert die Fraktion: Wenn es für den Leerstand keinen nachvollziehbaren Grund gibt, sollen in Zukunft hohe Abgaben an die Kommunen fällig werden, in Höhe von 30 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete. Zudem sollen Vermieter Steuererleichterungen bekommen, die Wohnraum unter dem Marktpreis vermieten.

Mit diesen und weiteren Ideen wollen die Grünen den Wohnungs-Leerstand im Freistaat bei gleichzeitiger Wohnungsnot und vielerorts hohen Mieten bekämpfen. Sie wollen dies am Dienstag auch zum Thema einer Aktuellen Stunde im Landtag machen. "Wie kann es sein, dass in Bayern 300.000 Wohnungen leer stehen - und Menschen gleichzeitig kein bezahlbares Dach über dem Kopf finden?", sagte Fraktionschefin Katharina Schulze der Deutschen Presse-Agentur in München. 

Grüne fordern "Leerstandsabgabe"

Mit den Vorschlägen wolle man einen "Irrsinn" stoppen. "Wer Leerstand besitzt, braucht eine Genehmigung, oder er zahlt. Nur so ermöglichen wir auch den Menschen in Bayern ohne gigantisches Einkommen eine Chance auf ihre eigenen vier Wände", sagte Schulze weiter.

Konkret fordern die Grünen, in allen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt eine sogenannte Leerstandsgenehmigung einzuführen. "Das heißt: Wer beispielsweise eine leere Wohnung besitzt, dafür aber gute Gründe hat (das kann eine anstehende Sanierung sein oder der bevorstehende Verkauf sein), kann sich diesen Leerstand befristet genehmigen lassen", so das Konzept der Grünen. Wer keine Genehmigung habe, soll eine Abgabe an die Kommune bezahlen müssen.

Damit wollen die Grünen die rechtlichen Instrumente ausweiten. Schon jetzt nutzen einige Kommunen die Möglichkeit, gegen Leerstand vorzugehen. In München etwa drohen Bußgelder, wenn Wohnungen oder Häuser länger ohne Grund leer stehen - dies gilt dann als Zweckentfremdung von Wohnraum. Die Grünen betonen, die Koppelung der von ihnen geforderten Leerstandsabgabe an die ortsübliche Vergleichsmiete bedeute eine Erhöhung solcher Bußgelder.

Renovierungen erleichtern, Abriss verhindern

Zudem bekräftigen die Grünen eine ganze Reihe weiterer Vorschläge aus der Vergangenheit: Es soll eine "Grundsteuer C" für baureife, unbebaute Grundstücke geben, um Kommunen ein Druckmittel gegen Spekulanten an die Hand zu geben und unnötigen Leerstand zu vermeiden. Baugenehmigungen auf Firmengrund, etwa für Azubiwohnungen, sollen deutlich vereinfacht werden.

Auch gegen den unnötigen Abriss von Gebäuden wollen die Grünen vorgehen. "Bevor ein Gebäude dem Erdboden gleichgemacht wird, muss überprüft werden, ob ein Umbau oder eine Sanierung nachhaltiger sein könnte", argumentieren sie. Abrissgenehmigungen sollen aus Sicht der Fraktion zur Pflicht werden. Gleichzeitig solle die Mehrwertsteuer auf Sanierungen und Renovierungen deutlich sinken.

"Die Wohnungsnot in Bayern ist groß. Dabei gibt es so einfache Mittel, um schnell gegenzusteuern", sagte Jürgen Mistol, Sprecher für Wohnen der Grünen-Landtagsfraktion. "Wir belohnen Vermieterinnen und Vermieter, die ihre Wohnung günstiger als zur ortsüblichen Vergleichsmiete anbieten." Umdenken müsse man auch bei maroden Gebäuden: "Nicht immer braucht es gleich einen Abriss und Neubau. Könnte nicht auch eine Sanierung ausreichen? Wir wollen dafür eine verpflichtende Prüfung und zudem weniger Bürokratie für diejenigen, die umbauen wollen", erklärte Mistol. "Den Menschen in Bayern ist es herzlich egal, ob ihre Türrahmen einen Zentimeter schmaler oder breiter sind."

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