Griff in Asservatenkammer: Haft für Polizeibedienstete
Eine ehemalige Polizeiangestellte ist in Nürnberg zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie sich aus der Asservatenkammer mit Bargeld bedient hatte. Insgesamt habe die Frau Bargeld in Höhe von fast 200.000 Euro an sich genommen, urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung der geständigen Angeklagten hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.
Der Ex-Freund der Frau, der einen Teil des Geldes zeitweise für sie aufbewahrt hatte, wurde vom Gericht zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. 126.000 Euro sind bereits wieder zurück in der Hand des Staates. Weitere 66.000 muss die Frau noch abstottern.
Das Gericht würdigte zwar das Geständnis der Frau, wies in seinem Urteil aber auch darauf hin, dass sie nicht nur das Vertrauen ihres Arbeitgebers missbraucht habe, sondern als Polizeibedienstete auch das Vertrauen der gesamten Bevölkerung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Polizeiangestellte hatte in der Asservatenkammer Dienst getan. Nach Feierabend ihrer beiden Kollegen nahm sie sich dem Urteil des Landgerichts zufolge den Tresorschlüssel und bediente sich an den im Panzerschrank verwahrten Beuteln mit Bargeld. Die Scheine stammten aus anderen Straftaten, etwa Rauschgift- und Geldwäschegeschäfte.
Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de
- Themen:
