Greenpeace-Gutachten wirft Söder-Regierung Verfassungsbruch vor

Am kommenden Donnerstag soll der Landtag die Änderung des bayerischen Klimaschutzgesetzes beschließen. Greenpeace hat sie juristisch prüfen lassen. Das Ergebnis: Die Novelle verstoße in mindestens zwei Punkten gegen die Landesverfassung. Das steht in einem Gutachten der Hamburger Anwälte Roda Verheyen und Johannes Franke, das der AZ vorab vorliegt. Verheyen hatte 2021 als Anwältin in Karlsruhe mehr Klimaschutz vom Bund erstritten.
Bislang sieht das Gesetz vor, dass Bayern bis 2040 klimaneutral wird, fünf Jahre früher als Deutschland. Bis 2030 sollen die Emissionen pro Kopf um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Zeichnet sich ab, dass Bayern das verfehlt, muss ein Koordinierungsstab der Regierung zusätzliche Maßnahmen vorschlagen.
All das soll aus dem Gesetz verschwinden, dann gilt auch für den Freistaat das Bundesziel 2045. Als eigene Vorgabe bleibt nur, pro Einwohner weniger Treibhausgase auszustoßen als Deutschland im Schnitt. Und selbst das soll Bayern laut Entwurf lediglich "anstreben". Die Gutachter halten die Vorgabe damit für rechtlich unverbindlich.
Vorgabe schon heute erfüllt
Mit Klimaschutzzielen habe die neue Regel "allenfalls noch semantisch zu tun", urteilen die Juristen. Sie sprechen sogar von einer "Farce". Bayern liege pro Kopf schon heute unter dem Bundesschnitt, weil es keine Braunkohlekraftwerke und kaum Schwerindustrie gebe. Die Vorgabe sei also schon erfüllt, theoretisch dürften die Emissionen sogar steigen. Die Ziele ganz abzuschaffen, "wäre ehrlicher gewesen".
Damit verletze die Novelle das Umweltstaatsziel der Verfassung, das den Staat verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für kommende Generationen zu schützen. Ob Gerichte dem folgen, ist offen. Klagen gegen mehrere Länder, darunter Bayern, scheiterten 2022 in Karlsruhe.
Die Richter argumentierten, den Ländern sei anders als dem Bund kein eigenes CO₂-Budget vorgegeben, also keine feste Menge an Treibhausgasen, die sie noch ausstoßen dürfen. Die Gutachter halten dagegen, Bayern schwäche nun bestehende Ziele ab und das Budget, das Deutschland für das 1,5-Grad-Ziel blieb, sei inzwischen aufgebraucht.
Landesregierung zeigt auf den Bund
Die Staatsregierung verweist in ihrem Gesetzentwurf auf die Zuständigkeiten des Bundes. Bayern könne seine Klimaneutralität deshalb nur "eingeschränkt" vorziehen. Mit der Anpassung an die Bundesziele sei "kein Abstrich am Klimaschutzwillen Bayerns verbunden".
Greenpeace prüft rechtliche Schritte. "Die CSU macht Bayern zum Trittbrettfahrer der deutschen Klimapolitik", sagt Klima-Expertin Saskia Reinbeck der AZ.