Grauen von Notzing: Verbrannt, versenkt, vergraben

Im Doppelmord an einem Ehepaar kommen immer mehr schaurige Details ans Licht: Wie der Täter mit der Tochter versucht hat, die Tat zu verbergen. Die Suche nach dem Motiv.  
Ralph Hub |
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Doppelmord im Erdinger Moss: Die Bilder vom Tatort.
Tobias Hase, dpa 5 Doppelmord im Erdinger Moss: Die Bilder vom Tatort.
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Tobias Hase, dpa 5 Doppelmord im Erdinger Moss: Die Bilder vom Tatort.
Doppelmord im Erdinger Moss: Die Bilder vom Tatort.
dapd 5 Doppelmord im Erdinger Moss: Die Bilder vom Tatort.
Doppelmord im Erdinger Moss: Die Bilder vom Tatort.
dapd 5 Doppelmord im Erdinger Moss: Die Bilder vom Tatort.
Doppelmord im Erdinger Moss: Die Bilder vom Tatort.
Daniel von Loeper 5 Doppelmord im Erdinger Moss: Die Bilder vom Tatort.

Im Doppelmord an einem Ehepaar kommen immer mehr schaurige Details ans Licht: Der Täter soll mit der Tochter versucht haben, die Leichen zu verbrennen und in einem Weiher zu versenken.

Notzing - Ein ganzes Dorf steht unter Schock. Nachbarn und Freunde legen am Haus von Heidi (54) und Franz R. (60) Blumen nieder. Ihre Tochter ist inzwischen in eine Nervenklinik eingeliefert worden. Sie soll ihrem Ex-Freund Christoph W. (21) dabei geholfen haben, die Leichen ihrer Eltern verschwinden zu lassen. Ermittler der Kripo Erding durchsuchten am Dienstag  einen Rohbau in Lengdorf. Die Doppelhaushälfte hat Christoph W. gebaut. Hier wollte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft Landshut die Leichen von Heidi und Franz R. beseitigen.

Der 21-jährige Heizungsbauer wollte die Toten verbrennen, erklärte Oberstaatsanwalt Georg Freutsmiedl auf Anfrage der AZ. Cornelia R. sollet ihm dabei helfen. Sie zündeten die Toten an. Doch die Flammen verlöschten. Daraufhin brachte das junge Paar die Leichen zurück nach Notzing. Im Dorfweiher wollten sie das ermordete Ehepaar versenken. Doch auch das ging schief. Woraufhin Christoph W. wieder zum Haus von Cornelias Eltern fuhr und dort im Garten in einem Beet eine Grube schaufelte, um Heidi und Franz R. zu verscharren.

Christoph W. sitzt inzwischen wegen zweifachen Mordes in der JVA in Landshut in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft will den 21-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht anklagen. Damit droht ihm lebenslange Haft. Käme es nach dem deutlich milderen Jugendstrafrecht zum Prozess, läge die Höchststrafe bei zehn Jahren Gefängnis.

Noch immer Rätsel um das Motiv

Christoph W. wurde am Dienstag erneut von der Mordkommission vernommen. Unklar ist noch immer sein Motiv. Erst zwei Wochen vor der Tat hatte seine Freundin mit ihm Schluss gemacht. Angeblich waren ihre Eltern gegen die Verbindung. Möglicherweise wollte sich der 21-Jährige dafür rächen. Am Freitagmorgen brachte Franz R. seine Tochter mit dem Auto zur Berufsschule nach Erding. Bei seiner Rückkehr wartete Christoph W. bereits im Erdgeschoss auf ihn. Der Heizungsmonteur war über ein Fenster in das Haus eingedrungen. Er stach fünf Mal auf den 60-Jährigen ein. Anschließend wartete er, bis ein paar Stunden später Heidi R. vom Putzen aus dem nahe gelegenen Kindergarten nach Hause kam. Ihr stieß er die Klinge in den Hals. Außerdem schlug er mit einer Axt zu.

Cornelia R. war zur Tatzeit in der Schule. An dem Mord an ihren Eltern war sie offenbar nicht beteiligt. Andernfalls hätte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Beihilfe beantragt. Die Ermittler gehen aber davon aus, dass sie vom Tod ihrer Eltern gewusst hat. Als sich ihr Bruder Andreas (24) am Sonntag nach Vater und Mutter erkundigte, behauptete Cornelia, sie seien übers Wochenende verreist.

Haftbefehl wegen Strafvereitelung

Nach Überzeugung der Ermittler hat die Schülerin bei der Beseitigung der Leichen geholfen. Deshalb lautet der Haftbefehl gegen sie auf Strafvereitelung. In der Vernehmung gab sie an, sie sei von ihrem Ex-Freund dazu gezwungen worden. Cornelia R. hat ihrer Einweisung in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie in Taufkirchen an der Vils zugestimmt. Der Haftbefehl ist vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Ermittlungsrichter erspart der schwer traumatisierten 17-Jährigen damit eine monatelange U-Haft bis zum Prozessbeginn.

 

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