Gleusdorf: Oberstaatsanwaltschaft für Freispruch

Seit vier Jahren laufen die Ermittlungen, in ihren Plädoyers kommen alle zu demselben Ergebnis: Die Vorwürfe gegen drei Heimmitarbeiter seien nicht haltbar.
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Der Eingang zur Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf. Foto: Nicolas Armer/dpa/Archivbild
dpa Der Eingang zur Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf. Foto: Nicolas Armer/dpa/Archivbild

Bamberg (dpa/lby) - Im Prozess um die rätselhaften Todesfälle in der ehemaligen Seniorenresidenz Gleusdorf haben Oberstaatsanwalt und Verteidigung für Freispruch plädiert. "Es war sicher nicht alles in Ordnung, was in der Seniorenresidenz Gleusdorf passiert ist", sagte der Oberstaatsanwalt am Mittwoch vor dem Landgericht. Doch das Verhalten der drei Angeklagten sei nicht strafbar.

Vor Gericht stehen die ehemalige Heimleiterin, der Pflegedienstleiter und ein Arzt. Ihnen wird unter anderem gemeinschaftlicher Totschlag durch Unterlassen in einem Fall und versuchter Totschlag durch Unterlassen in zwei Fällen vorgeworfen.

In dem Altenheim im unterfränkischen Landkreis Haßberge starben von 2011 bis 2016 mehrere Bewohner unter dubiosen Umständen. Laut Anklage sollen sie misshandelt und schlecht medizinisch versorgt worden seien. Pflegekräfte hätten ohne Erlaubnis der Heim- oder Pflegedienstleitung nicht einmal einen Arzt rufen dürfen. Der Arzt soll zudem falsche Todesursachen attestiert haben.

Doch im Laufe des Verfahrens habe es "etliche Widersprüche" gegeben, räumte der Oberstaatsanwalt ein. Die Aussagen ehemaliger Pflegerinnen seien "haarsträubend" gewesen. "Man hat eher den Eindruck gehabt, dass die Zeugin fabuliert", sagte der Oberstaatsanwalt über die Hauptbelastungszeugin. Die Heimmitarbeiter seien deshalb freizusprechen, auch wenn die Todesursachen nicht nachvollziehbar seien.

Sein Mandant habe kein Motiv, die Todesursache zu vertuschen, widersprach der Verteidiger des Arztes. "Es gab keine Falschbehandlung." Er kündigte an, gegen die Rufschädigung des Arztes zivilrechtlich vorgehen zu wollen. Eine solche "Verleumdungskampagne" habe er noch nie erlebt, sagte auch der Anwalt der Heimleiterin. Die Zeuginnen hätten gelogen, stimmte der Verteidiger des Pflegedienstleiters zu. "Ich bin der Auffassung, dass die Unschuld bewiesen ist." Das Urteil soll am Freitag fallen.

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