Gift in der Champagnerflasche - Angeklagter kommt frei

Eine Flasche, ein Toter, sieben Verletzte - der Beschuldigte ist nun wieder auf freiem Fuß. Bekommt er nun einen Freispruch?
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen
Der Angeklagte im Prozess um vergifteten Champagner wurde kurz vor dem Abschluss des Verfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen. (Archivbild)
Der Angeklagte im Prozess um vergifteten Champagner wurde kurz vor dem Abschluss des Verfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen. (Archivbild) © Armin Weigel/dpa
Weiden

Im Prozess um eine vergiftete Champagnerflasche hat das Landgericht in Weiden den Angeklagten frei gelassen. Wie ein Gerichtssprecher berichtete, besteht nach Ansicht der Strafkammer kein dringender Tatverdacht mehr. Mehrere Medien hatten über die Freilassung des 46-Jährigen berichtet, nachdem zuvor in dem Verfahren der Hauptbelastungszeuge vernommen worden sei.

In dem Prozess geht es darum, dass eine mit der flüssigen, hochgiftigen Droge MDMA gefüllte Flasche als angeblicher Champagner in einem Weidener Lokal ausgeschenkt wurde, was zum Tod eines Mannes führte. Eine Gruppe hatte im Februar 2022 in dem Lokal gefeiert und den Champagner bestellt. Dass die Flasche manipuliert und mit der Droge gefüllt war, war den Ermittlern zufolge für das Personal nicht zu erkennen. Sieben weitere Gäste tranken ebenfalls davon und wurden verletzt.

Champagnerflasche mit Drogen unwissentlich verkauft

Angeklagt ist ein Niederländer, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die manipulierten Flaschen in einem Lagerhaus in seiner Heimat deponiert haben soll. Der Betreiber des niederländischen Lagerhauses soll dann im Jahr 2019 mehrere Champagnerflaschen im Internet verkauft haben, ohne zu wissen, dass diese mit MDMA gefüllt waren. Die Substanz ist auch als Wirkstoff der Droge Ecstasy bekannt. Dem 46-Jährigen werden fahrlässige Tötung und bandenmäßiger Drogenhandel zur Last gelegt.

Der Prozess könnte bis zur kommenden Woche abgeschlossen werden. Nach Angaben des Gerichtssprechers ist zunächst noch eine Zeugenvernehmung geplant, danach gebe es noch weitere Termine. Konkret stehe aber bislang nicht fest, wann die Plädoyers gehalten werden und das Urteil verkündet wird. Nach der Entscheidung der Strafkammer, kurz vor Ende der Beweisaufnahme den Haftbefehl aufzuheben, kann der Angeklagte nun auf einen Freispruch hoffen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.