Gift-Angriff auf Geliebte: Arzt muss ins Gefängnis!

...doch seine Ehefrau hält weiter zu Jens K. (41) und sagt „Lüge“. Jetzt verurteilte ihn das Gericht zu 10 Jahren Haft. Außerdem muss er der Ex-Freundin 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen
von  au, dpa
Muss für 10 Jahre hinter Gitter: der Mediziner Jens K., hier mit Ehefrau Judith im Coburger Landgericht. Seine Frau steht zu ihm; sie hält die Vorwürfe allesamt für „Lügen“.
Muss für 10 Jahre hinter Gitter: der Mediziner Jens K., hier mit Ehefrau Judith im Coburger Landgericht. Seine Frau steht zu ihm; sie hält die Vorwürfe allesamt für „Lügen“. © dpa

COBURG Er hat seine Frau betrogen und seine Geliebte sogar geschwängert. Damit niemand etwas davon erfährt, wollte er das Baby heimtückisch mit Blutverdünner abtreiben. Der Richter am Landgericht in Coburg sah darin einen Mordversuch – und verurteilte Jens K. zu zehn Jahren Gefängnis und 20.000 Euro Schmerzensgeld für die Ex. Doch trotz Seitensprung und der lebensgefährlichen Attacke hält seine Frau zu ihm!

Immer wieder hatte Judith K. die Verhandlung von der Zuschauerbank aus gestört. Die ganz in schwarz gekleidete, attraktive Frau mit den langen dunklen Haaren warf der Ex-Freundin ihres Mannes vor, das Blutverdünnungsmittel selbst eingenommen zu haben. Die Behauptung, ihr Mann habe das Mittel heimlich in ihren Tee gemischt, sei „alles Lüge“. Das Gericht ermahnte Judith K. und drohte ihr mit einem Ordnungsgeld. Laut Staatsanwaltschaft hatte der heute 41-Jährige seit 2003 ein Verhältnis mit der gut zehn Jahre jüngeren OP-Schwester aus dem Kreis Kronach. Nach drei Jahren erzählte ihm die Frau, dass sie ein Kind erwarte. Aus Angst, dass seine Ehefrau von dem Verhältnis erfährt, soll der aus dem thüringischen Schmalkalden stammende Mediziner ihr Geld für eine Abtreibung geboten haben. Als sie das Angebot ausschlug, griff Jens K. zum Blutverdünnungsmittel, um eine Frühgeburt auszulösen. Die Frau litt danach unter Nasen- und Zahnfleischbluten und kam ins Krankenhaus, wo der gefährlich niedrige Blutgerinnungswert festgestellt wurde.

Unglaublich: Trotz des Risikos, innere Blutungen oder gar eine Hirnblutung zu erleiden, brachte die Frau wenig später ein gesundes Kind zur Welt. Jens K. bestritt im Prozess alle Vorwürfe. Er nahm den Richterspruch teilnahmslos zur Kenntnis. Sein Verteidiger kündigte an, in Revision zu gehen. Er hatte bereits während des Prozesses erklärt, die inneren Blutungen könnten ganz unterschiedliche Gründe haben. 

 

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