Gewässerschutz: Bundesgericht prüft Bayerns Düngeverordnung

Zum Schutz des Grundwassers gegen Nitrat dürfen Landwirte in Bayern in bestimmten Gebieten weniger düngen. Ob die entsprechende Verordnung rechtmäßig ist, klärt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig prüft, ob die bayerische Düngeverordnung Landwirte zu stark einschränkt. (Archivbild)
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig prüft, ob die bayerische Düngeverordnung Landwirte zu stark einschränkt. (Archivbild) © Jens Büttner/dpa
Leipzig/München

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellt die Rechtmäßigkeit der bayerischen Düngeverordnung auf den Prüfstand. Konkret geht es um mehrere Klagen von Landwirten gegen die Ausführungsverordnung des Freistaats, nach der bestimmte landwirtschaftliche Flächen wegen zu hoher Nitratwerte in rote Gebiete eingestuft werden. Dort gelten zum Schutz der Gewässer und des Grundwassers besondere Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln. Eine Entscheidung will der Senat an diesem Freitag um 14.00 Uhr verkünden.

Landwirte dürfen nach der Verordnung auf Feldern in den roten Gebieten nur 80 Prozent der von den Pflanzen benötigten Düngermenge nutzen. Der Freistaat setzt damit Vorgaben der EU und des Bundes zum Gewässer- und Grundwasserschutz um. Nitrate werden in der Landwirtschaft als Mineraldünger verwendet. Die EU hat einen Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter festgesetzt. In Bayern liegen etwa 17 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in roten Zonen - vor allem zwischen Augsburg und Coburg und zwischen Altötting und Straubing.

Verwaltungsgerichtshof hält Einschränkungen für zumutbar

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Klagen im Februar 2024 überwiegend zurückgewiesen. Der Gewässer- und Grundwasserschutz sei derart wichtig, dass den Bauern die Einschränkungen beim Düngen grundsätzlich zuzumuten sei, hieß es in der Begründung. Demnach wurden die Ertragseinbußen in den roten Gebieten durchschnittlich auf zehn Prozent beziffert. Der Freistaat müsse aber noch weitere Messstellen einrichten, um die nötige Dichte an Messpunkten zu erreichen.

Im Laufe der mehrstündigen mündlichen Verhandlung hatte der Leipziger Senat am Donnerstag mitgeteilt, derzeit keine Zweifel an der rechtlichen Würdigung des VGH zu sehen. Es sei schwer, hier eine Unzumutbarkeit für die betroffenen Landwirte zu erkennen, sagte die Vorsitzende des 10. Senats, Susanne Rublack. Es gebe auch keine Hinweise auf eine Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die Ausgleichs- oder Entschädigungsregelungen begründen würden.

Aus Nitrat kann gefährliches Nitrit entstehen

In der Landwirtschaft wird Nitrat als Mineraldünger oder in Form von Gülle für mehr Pflanzenwachstum verwendet. In vielen Regionen Deutschlands ist das Grundwasser durch den Eintrag von Dünger aus der Landwirtschaft zu stark belastet.

Nitrate an sich sind für den Menschen relativ unbedenklich, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erläuterte. Durch Bakterien aber können sie schon in Lebensmitteln oder beim Verdauungsprozess in gesundheitsschädliches Nitrit umgewandelt werden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.