Nach Masernfall im Fastfood-Restaurant: Gesundheitsamt schlägt Alarm

Husten, Fieber, Ausschlag: Nach dem Masernfall in einem Fastfood-Restaurant im Landkreis Erding warnt das Gesundheitsamt. Warum jetzt schnelles Handeln zählt.
AZ/dpa |
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In einem Schnellrestaurant im Landkreis Erding gibt es einen Masernfall (Archivbild)
In einem Schnellrestaurant im Landkreis Erding gibt es einen Masernfall (Archivbild) © Marius Becker/dpa

Masernalarm im Landkreis Erding: Dem Gesundheitsamt wurde ein bestätigter Fall einer Masernerkrankung gemeldet, wie das Landratsamt mitteilte. Was die Behörde in Sorge versetzt: Die betroffene Person war während der infektiösen Phase - laut Behörden vom 24. Oktober bis 1. November - in der Filiale einer großen Fastfood-Kette in Erding tätig. 

Mögliche Ansteckung in Schnellrestaurant – Behörde warnt Gäste

Das Gesundheitsamt bittet deshalb insbesondere diejenigen um erhöhte Aufmerksamkeit, die sich im betreffenden Zeitraum in dem Restaurant aufgehalten haben. Die Behörde empfahl diesen Menschen, ihren Impfschutz gegen Masern zu prüfen. Wer keinen oder nur unvollständigen Schutz besitze, solle dies umgehend mit dem Hausarzt oder der Hausärztin besprechen. Eine Impfung könne in bestimmten Fällen auch nach einem möglichen Kontakt noch Schutz bieten. Außerdem sollten die Menschen auf maserntypische Symptome achten, insbesondere Fieber, Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung sowie Hautausschlag.

Bei Symptomen nicht unangemeldet in die Praxis 

Bei Symptomen sollten Patienten aber nicht unangemeldet eine Arztpraxis oder Notaufnahme aufsuchen, sondern sich telefonisch anmelden, um eine mögliche Ansteckung anderer Menschen zu vermeiden.

Masern sind eine hoch ansteckende Virusinfektion, die schwere Komplikationen verursachen kann. Die wirksamste Schutzmaßnahme ist eine vollständige Impfung. Trotz ei­ner seit Jahrzehnten verfügbaren, sicheren und wirksamen Impfung sterben weltweit weiterhin jährlich zahlreiche Men­schen daran, auch Kinder.

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  • AufmerksamerBürger vor 20 Minuten / Bewertung:

    Vielleicht sollte vor Erteilung der Arbeitserlaubnis der Impf- und Gesunheitsstatus überprüft werden.

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