Gescheiterte Alpenüberquerung: Angeklagter Lehrer erscheint nicht vor Gericht

Sie sollte dem guten Zweck dienen, doch nun hat die Alpenüberquerung einer Schülergruppe ein juristisches Nachspiel - mit Hindernissen.
von  Florian Pichlmaier
Schüler und Lehrer bei der Überquerung.
Schüler und Lehrer bei der Überquerung. © Rudolf Heinz/BR/ZOOM

Sie wollten für eine Benefizaktion die Alpen überqueren und mussten von der Bergrettung in Sicherheit gebracht werden: Der Alpencross mit elf Schülern des Maristengymnasiums Furth (Kreis Landshut), zwei Lehrern und fünf Begleitpersonen scheiterte im Juli 2024 am Schnee auf dem Heiligen Geistjöchl (2662 Meter). Einer der Lehrer muss sich nun laut einem Sprecher des Landgerichts Innsbruck vor Gericht verantworten, keine ausreichenden Informationen zu Wetter- und Wegverhältnissen eingeholt zu haben.

Laut dem Sprecher lautet die Anklage auf fahrlässige Gemeingefährdung. Doch der Gruppenleiter erschien nicht zum Gerichtstermin, der Prozess wurde vertagt.

Blick auf das Gebäude des Oberlandesgerichts und des Landgerichts Innsbruck.
Blick auf das Gebäude des Oberlandesgerichts und des Landgerichts Innsbruck. © Albert Otti/dpa

Maristen-Schulleiter Christoph Müller stellt gegenüber der AZ klar, dass nicht gegen die Schule ermittelt werde: Man habe entstandene Kosten für die Rettung - rund 6500 Euro - restlos beglichen. Von den österreichischen Ermittlungen wusste Müller zwar, zum aktuellen Stand macht er aber keine Angaben. Denn: „Der Kollege ist nicht mehr bei uns an der Schule.“ Der Lehrer sei zum neuen Schuljahr aus dem Kirchendienst zum Freistaat Bayern gewechselt. Unabhängig von der missglückten Alpenüberquerung, wie Müller betont. fp

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