Gericht: Yelp muss Schadenersatz an Fitness-Studios zahlen

Das Online-Portal Yelp soll wegen zu schlechter Bewertungen Schadenersatz an drei Fitness-Studios aus dem Münchner Umland zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) entschied am Dienstag zugunsten der Betreiberin.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Renate Holland, Besitzerin von Fitness-Studios, steht im Oberlandesgericht (OLG). Foto: Britta Schultejans
dpa Renate Holland, Besitzerin von Fitness-Studios, steht im Oberlandesgericht (OLG). Foto: Britta Schultejans

München - Das Online-Portal Yelp soll wegen zu schlechter Bewertungen Schadenersatz an drei Fitness-Studios aus dem Münchner Umland zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) entschied am Dienstag zugunsten der Betreiberin. Sie soll nun knapp 800 Euro pro Studio bekommen - plus Zinsen. Außerdem soll Yelp die Prozesskosten übernehmen und künftig alle Bewertungen in die Gesamtwertung einschließen - nicht nur diejenigen, die als "empfohlen" deklariert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Revision zugelassen wurde.

Die Betreiberin der Fitness-Studios, die ehemalige Weltmeisterin im Bodybuilding Renate Holland, hatte auf Unterlassung geklagt. Der Grund: Weil nur Wertungen eingingen, die von einer Empfehlungssoftware nach verschiedenen Kriterien ausgewählt und mit dem Prädikat "empfohlen" versehen wurden, fiel die Gesamtbewertung schlechter aus. Die Fitness-Studios waren dadurch insgesamt mit zwei oder drei von fünf möglichen Sternen bewertet.

Klägerin Holland freute sich am Dienstag über das Urteil. "Das ist wie David gegen Goliath."

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.