Gericht wirft Schreiber Widersprüche vor

AUGSBURG - Im Steuerhinterziehungsprozess gegen den Ex- Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber hat das Gericht dem Angeklagten am Mittwoch eklatante Widersprüche in seinen Angaben vorgeworfen.
Der Angeklagte hatte vor dem Landgericht Augsburg über seine Anwälte erklären lassen, er sei nicht der wirtschaftlich Berechtigte über zwei Scheinfirmen mit einem System aus Schweizer Nummernkonten gewesen. Als Verantwortlichen dafür hatte er einen befreundeten, inzwischen gestorbenen kanadischen Geschäftsmann genannt.
Das Gericht hielt Schreiber am Mittwoch Dokumente über Kontenbewegungen vor, die genau das Gegenteil nahelegen. Danach war Schreiber selbst der Herr über die Firmen und Konten. Es geht um ein Darlehen in Millionenhöhe, das Schreiber von dem Kanadier 1995 persönlich zurückforderte. Das Geld hatte Schreiber 1992 von einem Schweizer Tarnkonto an den kanadischen Geschäftsfreund eigenhändig überwiesen, obwohl dieser angeblich selbst Zugriff auf die Schweizer Konten hatte. Auf konkrete Vorhaltungen zu diesem Widerspruch schwieg Schreiber erneut.
Er ist angeklagt, in den Jahren 1988 bis 1993 rund elf Millionen Euro aus nichtversteuerten Provisionen für Flugzeug- und Panzergeschäfte hinterzogen zu haben. Die Provisionen sollen über zwei Scheinfirmen auf ein Tarnkontensystem in der Schweiz geflossen sein. Der Angeklagte bestreitet das. Er will lediglich „Geldverteiler“ an andere gewesen sein.
dpa