Gericht verurteilt Ex-Landgerichts-Präsidenten erneut

Jahrelang stand der Mann als Präsident dem Landgericht Traunstein vor, nun stand er selbst vor Gericht - und wurde auch in zweiter Instanz verurteilt.
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Der Angeklagte war früher Präsident des Landgerichts Traunstein (Archivbild).
Der Angeklagte war früher Präsident des Landgerichts Traunstein (Archivbild). © Uwe Lein/dpa
Traunstein/München

Der frühere Präsident des Landgerichts Traunstein ist auch in zweiter Instanz wegen sexueller Belästigung seiner Sekretärin verurteilt worden. Das Landgericht in München bestätigte den Schuldspruch des Amtsgerichts, verhängte aber anders als die erste Instanz keine Freiheits-, sondern eine Geldstrafe, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Demnach soll der frühere Landgerichtspräsident insgesamt 19.200 Euro zahlen, 120 Tagessätze zu je 160 Euro. 

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe, seine Mitarbeiterin auf den Mund geküsst zu haben, schon vor dem ersten Prozess gegen ihn bestritten, seine Verteidiger hatten erneut Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft sprach sich in ihrem Plädoyer wie auch schon im ersten Prozess für eine Bestrafung mit 180 Tagessätzen aus. 

Das Amtsgericht war 2024 über diese Forderung sogar noch hinausgegangen und hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verhängt. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein. Das zweite Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Der Anwalt des Angeklagten, Holm Putzke, kündigte Rechtsmittel an: "Auch nach der deutlichen Reduzierung des Strafmaßes bleibt dieses Urteil aus unserer Sicht falsch", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Wir werden es mit der Revision anfechten." In dem Fall ist dann das Bayerische Oberste Landesgericht am Zug.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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