Gericht stellt Rest-Verfahren gegen Tatjana Gsell ein

Fürth (dpa/lby) - Die Society-Lady und Witwe des Nürnberger Schönheitschirurgen Franz Gsell, Tatjana Gsell, muss nicht mehr vor Gericht. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen versuchten Versicherungsbetrugs und Vortäuschens einer Straftat sei eingestellt worden, teilte das Amtsgericht Fürth am Dienstag mit.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die als Zeugin geladene Tatjana Gsell wartet im Amtsgericht in Nürnberg. Foto: Daniel Karmann/dpa
dpa Die als Zeugin geladene Tatjana Gsell wartet im Amtsgericht in Nürnberg. Foto: Daniel Karmann/dpa

Fürth (dpa/lby) - Die Society-Lady und Witwe des Nürnberger Schönheitschirurgen Franz Gsell, Tatjana Gsell, muss nicht mehr vor Gericht. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen versuchten Versicherungsbetrugs und Vortäuschens einer Straftat sei eingestellt worden, teilte das Amtsgericht Fürth am Dienstag mit.

Die 48 Jahre alte Gsell hatte zunächst gestanden, im Jahr 2003 gemeinsam mit ihrem damaligen Ehemann und einer Auto-Schleuser-Bande den Diebstahl eines Luxus-Autos und weiterer Wertgegenstände aus der Nürnberger Familienvilla fingiert zu haben. In der Folge war sie wegen versuchten Betrugs, versuchten Versicherungsbetrugs und Vortäuschens einer Straftat zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Inzwischen ist klar, dass es an jenem Abend im Jahr 2003 tatsächlich zu einem Überfall gekommen war - im Jahr 2014 wurden zwei Männer wegen besonders schweren Raubes mit Todesfolge zu elf Jahren Haft verurteilt. An den Folgen des Überfalls war der Schönheitschirurg und Ehemann Tatjana Gsells gestorben.

Als Täter waren 2014 zwei Rumänen verurteilt worden. Nach diesem Urteil widerrief Tatjana Gsell ihr einstiges Geständnis - es sei lediglich eine Schutzbehauptung gewesen, um nicht zu den Verdächtigen für die Tötung ihres Mannes gezählt zu werden.

Damit bleibt für Tatjana Gsell nur die Haftstrafe von einem Jahr wegen versuchten Betrugs, die zur Bewährung ausgesetzt worden war und die seit langer Zeit rechtskräftig ist. Die beiden anderen infrage stehenden Straftatbestände seien nicht erheblich und wären im Falle einer Wiederaufnahme bei der Strafzumessung am Ende nicht ins Gewicht gefallen. Der Fall Gsell, mit dem gewaltsamen Tod des Schönheitschirurgen als traurigem Höhepunkt, hatte die Justiz in Franken weit mehr als ein Jahrzehnt beschäftigt.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.