Gericht: Stadt darf Öffnung von Automatenläden begrenzen
Die Stadt Regensburg darf die Öffnungszeiten von Automatenläden an Sonn- und Feiertagen begrenzen. Drei Eilanträge gegen eine entsprechende Regelung der Stadt seien abgelehnt worden, teilte das Verwaltungsgericht Regensburg mit.
Das Rathaus hatte Betreibern im November 2025 verboten, Automatenläden an Sonn- und Feiertagen vor 8 Uhr und nach 16 Uhr zu öffnen. Drei Betreiber hatten ihre Automatenläden trotzdem weiter außerhalb dieser Zeiten betrieben, woraufhin die Stadt sogenannte Nutzungsuntersagungen erließ.
Städte haben viel Spielraum für Einschränkungen
Das sei voraussichtlich rechtmäßig, teilte das Verwaltungsgericht Regensburg mit. Das neue bayerische Ladenschlussgesetz sehe zwar vor, dass Automatenläden grundsätzlich ganztags an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Städte und Gemeinden hätten in dem Gesetz aber einen "weiten Gestaltungsspielraum" bekommen, bei ihren Regeln davon abzuweichen.
Nach Angaben der Stadt müssen Automatenläden an Sonn- und Feiertagen "mindestens acht zusammenhängende Stunden" lang öffnen dürfen. Diese Vorgabe hatte Regensburg mit der Regelung erfüllt. Laut Verwaltungsgericht hat die Stadt ihren Spielraum bei der Gestaltung der Regeln nicht überschritten.
Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Regensburg können die Beteiligten aber Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof in München einlegen.
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