Gericht schränkt Betreiber von Dating-Portalen ein

Ob eine neue Liebe oder Sex für eine Nacht, auf Online-Plattformen tummeln sich zahlreiche Interessierte. Ein Betreiber zahlreicher Webseiten wollte seinen Kunden auf eigene Faust auf die Sprünge helfen - ein Fall fürs Gericht.
dpa |
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Außenansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München in der Prielmayerstraße. Foto: Peter Kneffel/Archivbild
Foto: Peter Kneffel/Archivbild Außenansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München in der Prielmayerstraße. Foto: Peter Kneffel/Archivbild

München (dpa/lby) - Wer auf der Dating-Seite "fairguckt.de" nach seiner großen Liebe sucht, dessen Profil darf nicht automatisch auch auf "bumsnetzwerk.com" angezeigt werden. Die Vertragsklauseln des Betreibers zahlreicher Dating-Portale hatten das erlaubt - bis jetzt. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) erklärte am Donnerstag zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Betreibers "Dateyard" für nicht transparent genug und deswegen für nicht rechtens. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Richter wiesen die Berufung des Betreibers gegen ein Urteil des Landgerichts München I aus dem vergangenen Jahr zurück. Nach Beschwerden von Nutzern hatte die Verbraucherzentrale Bayern gegen drei strittige Punkte in den AGBs der Plattformen geklagt. Verhandelt wurden vor dem OLG nur zwei der Punkte, die "Dateyard" jetzt umschreiben und präzisieren muss.

Das Unternehmen mit Sitz in der Schweiz betreibt nach Angaben des Vorsitzenden Richters ein Netzwerk von mehr als 80 Webseiten, auf denen Nutzer Freundschaften, Beziehungen, Seitensprüngen oder auch One-Night-Stands suchen können. Eine der strittigen Klauseln räumte dem Betreiber ein, die Profile seiner Kunden auf "thematisch passenden Seiten" des Firmennetzwerks anzeigen zu dürfen. Dazu zählen Seiten wie "richtigwild.de", "fairguckt.de", "richtigpoppen.com" oder "bumsnetzwerk.com".

Der Vorsitzende Richter erklärte, durch diese Praxis "wird Tür und Tor geöffnet", dass die Profile der Nutzer auf Webseiten angezeigt werden, die dem eigentlichen Interesse des Betroffenen nicht entsprächen. Dieser Punkt in den AGBs lasse dem Betreiber einen zu großen Beurteilungsspielraum, was thematisch zu den jeweiligen Interessen der Nutzer passe.

Außerdem darf der Betreiber seinen Kunden nicht mehr ohne deren ausdrückliche Zustimmung auf die Sprünge helfen. Um das Kennenlernen zu beschleunigen, dürfen daher zukünftig keine automatischen Nachrichten mehr im Namen der Singles an andere Nutzer geschickt werden, urteilten die Richter.

"Dateyard" verteidigte seine Praxis und erklärte laut Gericht vorab: "Es sei gerade Sinn eines Online-Dating-Programms, mit Hilfe des Dienstes andere Nutzer kennenzulernen." Die meisten Nutzer hielten es für ein nützliches Werkzeug, um Kontaktaufnahmen anzustoßen. Der Richter sagte, dass auch ein schüchterner Nutzer das Recht habe, selbst zu entscheiden, wie sein Profil gegenüber anderen Kunden auf der Webseite angeworben werde.

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