Gericht lässt Anklagen gegen 13 Justizbeamte zu

Mehr als 100 Häftlinge sollen im Augsburger Gefängnis Opfer von Misshandlungen geworden sein. Nun müssen sich die beiden ehemaligen Chefinnen sowie weitere Beschäftigte vor Gericht verantworten.
dpa |
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Hinter den Mauern der JVA Augsburg-Gablingen sollen etliche Gefangene misshandelt worden sein. (Archivbild)
Hinter den Mauern der JVA Augsburg-Gablingen sollen etliche Gefangene misshandelt worden sein. (Archivbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Augsburg

Die mutmaßlichen Gefangenen-Misshandlungen im Augsburger Gefängnis sollen vor dem Landgericht aufgearbeitet werden. Die zuständige 1. Strafkammer habe die beiden Anklagen der Staatsanwaltschaft unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen, teilte das Augsburger Gericht mit. Wann der Prozess beginnt, ist noch unklar. Der Vorsitzende Richter stimme die Termine derzeit noch mit den Verfahrensbeteiligten ab, hieß es.

Angeklagt sind in dem Verfahren 13 Justizbeamte, darunter die ehemalige Leiterin der Justizvollzugsanstalt (JVA) im Augsburger Vorort Gablingen sowie ihre Stellvertreterin. Die elf weiteren Beschuldigten sind ehemalige Mitglieder der Sicherungsgruppe der JVA - einer Art Spezialeinheit der Haftanstalt, die bei Gewalttätigkeiten eingreifen soll oder beim Umgang mit besonders gefährlichen Insassen eingesetzt wird.

In den Anklagen geht es um insgesamt 170 Fälle, mehr als 100 Häftlinge sollen Opfer geworden sein. Den Beamten werden Freiheitsberaubung, Nötigung sowie vorsätzliche beziehungsweise gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Ermittler sprechen von "System der Willkür" hinter Mauern

Die Stellvertreterin der Gefängnischefin gilt als zentrale Figur in dem Justizskandal. Sie soll nach ihrer Versetzung nach Gablingen "ein System der Willkür etabliert" haben, wie es die Staatsanwaltschaft formulierte. Gefangene sollen schikaniert und zum Teil körperlich misshandelt worden sein. Die Gefängnisdirektorin soll darüber teilweise informiert gewesen sein und das Vorgehen unterstützt haben. Die Anwälte der Stellvertreterin hatten die Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren zurückgewiesen.

Ein Schwerpunkt der Vorwürfe ist das wiederholt zu lange Einsperren von Insassen in sogenannte besonders gesicherte Hafträume. Diese Sonderzellen sollen eigentlich nur in Ausnahmesituationen genutzt werden, beispielsweise bei besonders aggressiven oder suizidgefährdeten Häftlingen. Die betroffenen Insassen müssen in diesen Zellen weitgehend ohne Kleidung und ohne Inventar ausharren. Das bayerische Justizministerium reagierte auf das Bekanntwerden der Vorwürfe, indem es die Vorschriften für den Strafvollzug verschärfte.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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