Gericht: Bäckereikette überwacht Rechner von Betriebsrat
Augsburg - Eine große schwäbische Bäckereikette hat den Rechner ihres Betriebsratsvorsitzenden überwacht und dem Mann kurz darauf gekündigt. Der Betriebsrat stimmt der Kündigung nicht zu und hält die Überwachung für unzulässig. Am Donnerstag, den 13. September, soll das Augsburger Arbeitsgericht über den Rauswurf entscheiden.
Antragsteller ist die Bäckereikette mit Sitz im bayerischen Schwaben. Sie argumentiert, der Betriebsratsvorsitzende habe sein Arbeitszeitkonto zu seinen Gunsten manipuliert. Will ein Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied kündigen, braucht er dafür die Zustimmung der Arbeitnehmervertretung. Auf dem Rechner des Betriebsratsvorsitzenden wurde eine Software installiert, die nach dem Einloggen einige Minuten lang automatisch Bildschirmfotos macht. Aus Sicht der Bäckereikette war dies nötig, um dem 54-Jährigen eine Straftat nachzuweisen – und das sei gelungen. Es habe sich nicht um eine großangelegte Überwachungsaktion gehandelt, sagt der Anwalt der Bäckerei, Gerhard Rieger.
Einem Gerichtssprecher zufolge bestreitet der Betriebsratsvorsitzende die Vorwürfe. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten wirft der Bäckerei „Big-Brother-Methoden“ vor. Die Überwachung sei ein strafrechtlich relevanter Eingriff in den geschützten Bereich des Betriebsrats, der seinesgleichen suche. „Das Betriebsratsbüro und die Computer des Betriebsrats sind für die Arbeitgeberin tabu“, sagt NGG-Sprecher Tim Lubecki. Arbeitnehmer, die Rat und Hilfe beim Betriebsrat suchten, müssten absolut sicher sein, dass das Betriebsratsbüro ein geschützter Raum sei.
Zunächst ist ein Verhandlungstag angesetzt. Der Beschluss wird voraussichtlich aber noch nicht am Donnerstag verkündet.