Generalstaatsanwalt lehnt Ausbau von Gerichten zu „Trutzburgen“ ab
Nach den tödlichen Schüssen auf einen Staatsanwalt in einem Dachauer Gerichtssaal hat der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz öffentliche Verhandlungen verteidigt.
München - Zwar werde die Sicherheitsfrage bei Prozessen intensiv diskutiert, und es sei ein Sicherheitskonzept erstellt worden, aber „uns ist bewusst, dass wir nicht alle 250 bayerischen Justizgebäude zu Sicherheits- und Trutzburgen ausbauen können“, sagte Strötz dem Bayerischen Rundfunk.
„Sozusagen in Geheimjustiz zu verhandeln, das wollen wir nicht, und diese Sicherheit werden wir nicht herstellen können“, betonte Strötz. Das Verfahren in Dachau, bei dem der Angeklagte am Mittwoch einen 31 Jahre alten Staatsanwalt getötet hatte, war nach Strötz Worten ein eher „unauffälliger“ Prozess.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hält nach den tödlichen Schüssen in Dachau generell verstärkte Sicherheitskontrollen in Justizgebäuden für „überzogen“. Der Vorsitzende des bayerischen DPolG-Landesverbands, Hermann Benker, teilte am Donnerstag in München mit: „Höhere Sicherheitsmaßnahmen soll es nach wie vor nur geben, wenn konkrete Anhaltspunkte für Bedrohungsszenarien bekannt sind.“
Nach Benkers Ansicht würden bereits weniger aufwendige Maßnahmen für mehr Sicherheit sorgen. So wäre eine Eingangskontrolle durch Ablegen von Jacken und Taschen realisierbar. Auf diese Weise könne nicht „jeder Prozessbeteiligte oder Besucher unbehelligt ein Justizgebäude betreten“ und in seiner Kleidung oder in Taschen versteckte Waffen mitbringen.
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