Gegen 335.340 Einkommensteuerbescheide laufen Einsprüche

Die Steuererklärung ist für viele Menschen und Unternehmen eine echte Herausforderung - nicht nur wegen geltender Fristen. Wenn es danach strittig wird, ist in Bayern oft viel Geduld gefragt.
dpa |
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Der Steuerbescheid ist nicht immer das Ende einer Steuererklärung. Nicht selten geht damit ein Einspruchsverfahren los - und das kann in Bayern auch mal länger dauern. (Symbolbild)
Der Steuerbescheid ist nicht immer das Ende einer Steuererklärung. Nicht selten geht damit ein Einspruchsverfahren los - und das kann in Bayern auch mal länger dauern. (Symbolbild) © Robert Michael/dpa
München

Zum Stichtag 30. Juni hat es in Bayern 335.340 laufende Einspruchsverfahren gegen Einkommensteuerbescheide gegeben. Fast jeder zweite offene Einspruch - 157.391 Verfahren - ist seit mehr als zwei Jahren anhängig. Dies geht aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt. 

Muss es auch Fristen geben, an die sich der Staat halten muss?

"Der Staat erwartet von den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie ihre Steuererklärung fristgerecht abgeben und Steuern pünktlich zahlen. Das muss doch dann umgekehrt auch für den Staat gelten - und Einsprüche müssen zeitnah bearbeitet werden", sagte der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Tim Pargent. Für die Bearbeitung von Einsprüchen durch die Finanzämter müsse daher eine verbindliche Höchstdauer festgelegt werden.

Wenn fast jeder zweite offene Einspruch seit mehr als zwei Jahren anhängig sei, brauche es eine schnelle und konzertierte Aktion zum Abbau der Altfälle, sagte Pargent. Besonders lange anhängige Einspruchsverfahren müssten systematisch überprüft und gezielt abgearbeitet werden.

Immer mehr Verfahren für Rechtsbehelfsstellen 

Auch die Zahl der Verfahren in den sogenannten Rechtsbehelfsstellen ist den Angaben zufolge massiv gestiegen: Waren es Ende 2022 noch 54.527, so kletterte die Zahl bis Ende Juli 2026 auf 71.994. Rechtsbehelfsstellen sind spezielle Abteilungen innerhalb der Finanzämter, die über eingelegte Rechtsbehelfe wie Einsprüche oder Widersprüche entscheiden. Sie werden aktiv, wenn die zuständige Stelle des Finanzamts einen Einspruch nicht selbst klären kann.

Die Anfrage zeigt ein weiteres Problem auf: Die Zahl der eingesetzten Bearbeiter-Vollzeitstellen sinkt seit Jahren. 2020 waren es noch 451,06 Vollzeitstellen, sechs Jahre später nur noch 444,33. Wer gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegt, muss also unter Umständen mehrere Jahre auf eine abschließende Entscheidung warten und damit auch auf die Erstattung der möglicherweise zu viel gezahlten Steuern.

Grüne fordern mehr Personal für Finanzämter

"Diese Zahlen offenbaren ein gewaltiges strukturelles Problem in der Steuerverwaltung. Auf der einen Seite wächst der Berg an Einsprüchen an, und auf der anderen Seite schrumpfen aber die Bearbeiter-Vollzeitstellen", so Pargent. Somit sei es kein Wunder, dass der Rückstau immer schlimmer werde. "Die Staatsregierung muss endlich dafür sorgen, dass die Finanzämter ausreichend Personal haben und Bürgerinnen und Bürger nicht jahrelang warten müssen."

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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