Gefahr im Paket: Verbraucherzentrale Bayern warnt vor Giftstoffen
AliExpress hat seinen Nutzeranteil in Deutschland von sieben Prozent im Jahr 2022 auf 14 Prozent 2025 verdoppeln können. Das erst seit Kurzem hierzulande aktive Temu ist im vergangenen Jahr sogar direkt bei 27 Prozent eingestiegen. Derlei Online-Händler aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) entwickeln sich in kürzester Zeit zu wahren Marktgiganten. Ihre Strategie: So ziemlich alles verkaufen, was es so gibt – zu Schnäppchenpreisen.
Klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist es auch: Die Bluetooth-Box sollte kein Feuer fangen und in der Kette für die Freundin hat auch bereits in geringen Mengen giftiges Schwermetall nichts zu suchen. Kurzum: Die Produkte sind gefährlich, warnen Verbraucherschützer.
Ende vergangenen Jahres hat Stiftung Warentest 162 Produkte von Shein und Temu geprüft und dabei festgestellt: Zwei Drittel der Artikel erfüllen nicht die EU-Standards.
93 Prozent der Verbraucher denken, Ware von Online-Marktplätzen sei sicher
Anlässlich des Weltverbrauchertags an diesem Wochenende hat die Verbraucherzentrale (VZ) Bayern am Donnerstag Politiker und Experten für Handel und Produktsicherheit in München versammelt, um über die teils unsichtbare Gefahr aufzuklären, die mit den Billigartikeln einhergeht.
Dass zu Spottpreisen verkaufte Ware in der Regel nicht die hochwertigste ist, dürfte den meisten klar sein. Dass diese rundheraus giftig ist, erwarten Verbraucher hingegen nicht, wie eine repräsentative Forsa-Umfrage zeigt: In Deutschland gehen 93 Prozent davon aus, dass die auf Online-Marktplätzen angebotenen Produkte sicher sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Ausgehend von dieser Erwartungshaltung vergleichen sie Preise – wer macht das bessere Angebot? Wenn das scheinbar selbe Produkt bei Temu nur ein Drittel so viel kostet wie auf einer Online-Plattform wie etwa Ebay, spricht aus finanzieller Sicht nichts dagegen, beim günstigeren zuzugreifen. So wie es viele ja auch sonst beim Einkaufen handhaben.
SPD: "Verbraucherbildung ist kein Allheilmittel"
Zu wissen, dass Verbraucher nicht bei jedem Online-Artikel von einem sicheren Produkt ausgehen dürfen, ist eine erste Selbsthilfe. Carmen Wegge, Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz in der SPD-Bundestagsfraktion, sagt etwa: "Ein gut gebildeter Verbraucher kann deutlich selbstbestimmter auf dem Markt unterwegs sein."
Aber sie räumt auch ein: "Verbraucherbildung ist kein Allheilmittel." Für den Laien sei nur schwer zu erkennen, wie sicher ein Produkt wirklich ist.
Die Gefahr etwa, von einem weniger bekannten Händler zu kaufen, der sich aber derselben Praktiken bedient, bleibt.
Stefanie Grunert, Expertin für Recht und Handel beim Bundesverband der VZ, ist deshalb der Meinung, dass sich Verbraucher auf ungefährliche Waren verlassen müssen können – egal, wo diese herkommen und wie günstig sie auch sind. "Es kann nicht sein, dass Angebote online sind, die die formalen Minimalanforderungen nicht erfüllen", sagt Grunert.
Temu und Co nur in der Vermittlerrolle
Die Wirtschaftsrechtswissenschaftlerin Katharina Wunner verweist darauf, dass Unternehmen, die gezielt EU-Verbraucher beliefern, auch europäischem Produktsicherheitsrecht unterliegen – unabhängig vom Ort des Unternehmenssitzes.
Das Problem: Online-Plattformen wie Temu vermitteln lediglich zwischen Käufern und Händlern, wobei letztere die Waren direkt an den Kunden schicken – es gibt also keinen zentralen Zwischenstopp für effektive Kontrollen. "Verschärft wird dieses Problem durch die schiere Menge an Drittstaatensendungen, die täglich nach Europa gelangen", sagt Wunner. Gerade wegen dieser Vermittlungsrolle ist ein generelles Verbot solcher Online-Plattformen nur schwer umsetzbar.

Oft fehlen die erforderlichen Kontaktdaten des Händlers, des Herstellers oder eines EU-Bevollmächtigten. Bislang sind letztere häufig nicht vorhanden oder existieren nur als Briefkastenfirma. Die VZ fordert daher, dass es verpflichtend EU-Bevollmächtigte geben muss, die von den Betreibern der Online-Marktplätze verifiziert werden.
Online-Plattformen werden "nur sehr zart" in die Pflicht genommen
Ebenso möchte die VZ verstärkt nicht-konforme Produkte aus dem Verkehr ziehen. Dafür braucht es eine Zollreform, bessere Ausstattung und mehr Zusammenarbeit unter den verantwortlichen Behörden. Wirtschaftsrechtwissenschaftlerin Wunner schlägt vor: "Verbesserte Vorabdaten, digitale Schnittstellen und kreditgestützte Risikoanalysen könnten helfen, risikobehaftete Sendungen frühzeitig zu identifizieren und dadurch die Durchsetzung zu stärken."
Zusätzlich sollten laut Wunner auch die Online-Plattformen mit konkreten Handlungs- und Überwachungspflichten belegt werden. Das heißt, erfahren die Plattformen davon, dass Produkte nicht den Sicherheitsanforderungen genügen, sollten die Angebote auch entfernt werden.
Dabei sollten die Online-Marktplätze zudem sicherstellen, dass entfernte Angebote nicht Tage oder Wochen später bei demselben oder einem anderen Hersteller wieder ins Programm genommen werden. Bislang würden die Plattformen "nur sehr zart" in die Pflicht genommen.
Laut VZ finden sich noch zu viele Angebote online, die allein den formalen Anforderungen, die es längst gibt, nicht genügen.
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