Gattin ertränkt – Eklat um Geständnis bei der Kripo
Verweigerte die Polizei dem Täter einen Anwalt? Ominöse Verletzungen bei der Obduktion festgestellt.
NÜRNBERG Zum Eklat kam es gestern im Totschlags-Prozess vor dem Nürnberger Schwurgericht: Horst G. (69) schweigt zu den Vorwürfen, seine Gattin Ursula (65) nach einem Streit um Gartenarbeit in der Badewanne ertränkt zu haben. Bei der Polizei hatte er ein Geständnis abgelegt. Gegen dessen Verwertung verwahrte sich aber Verteidiger Sven Oberhof - man habe seinem Mandanten nicht gleich einen Anwalt besorgt.
„Natürlich habe ich ihn auf seine Rechte hingewiesen“, erklärte der zuständige Kriminalbeamte (54), dem dies schon in einem anderen Tötungsfall vorgeworfen worden war. Doch der Ex-Ingenieur habe anfangs keinen gewollt. „Stimmt nicht, Sie können mir ja gar nicht in die Augen schauen“, schimpfte Horst G.
Dann, so der Kripobeamte weiter, habe Horst G. im Telefonat mit seiner Rechtsschutzversicherung erfahren, dass sie bei einem solchen Delikt keinen Anwalt zahle. Schließlich habe Horst G. gesagt, er brauche einen billigen Anwalt,weil er kein Geld habe. Der Kriminaler habe ihm da eine Visitenkarte hingeschoben. „Empfohlen habe ich diesen Anwalt nicht“, beteuerte der Zeuge. „Das darf ich ja nicht.“ Es ist eh nicht der Jurist, der jetzt verteidigt.
Eindeutig ist laut Gutachten, dass die Frau in die Wanne gestoßen, ertränkt und heraus geholt wurde. Da zog ihr der Angeklagte wohl auch die nassen Strümpfe aus, die sie trug. An der Leiche sah man die Abdrücke. Offen ist, ob Horst G. die Frau vor ihrem Tod mit Glasscherben schnitt – oder danach, um einen Unfall vorzutäuschen. Der Prozess geht Montag weiter. cis
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