Garmisch: Welche Konsequenzen muss die Superspreaderin fürchten?

Missachtung der Quarantäneauflagen kann in Bayern teuer werden. Ob die Frau, die in Garmisch mit Symptomen durch Kneipen gezogen war, eine Strafe erwartet, ist noch unklar.
AZ/dpa |
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Eine Virologin untersucht Proben auf das Coronavirus. (Symbolbild)
Eine Virologin untersucht Proben auf das Coronavirus. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa/Symbolbild

Garmisch-Partenkirchen – Nach dem heftigen Corona-Ausbruch im oberbayerischen Garmisch-Partenkirchen ist noch unklar, mit welchen Konsequenzen die mutmaßliche Verursacherin rechnen muss. "Das muss geprüft werden. Dazu kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden", sagte der Sprecher des zuständigen Landratsamtes, Stephan Scharf, am Sonntag.

Quarantäne missachtet, Testergebnis nicht abgewartet

Das Landratsamt geht davon aus, dass der Ausbruch auf eine sogenannte Superspreaderin zurückzuführen ist. Die junge Frau soll durch die Kneipen gezogen sein, obwohl sie Symptome hatte und in Quarantäne bleiben sollte. Nach Behördenangaben wartete sie ihr Testergebnis aber nicht ab. In Bayern kann bei Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen ein Bußgeld von 2.000 Euro verhängt werden.

7-Tage-Inzidenz in Garmisch-Partenkirchen über 50

In einem Hotel, in der die Frau arbeitet, wurden nach Angaben Scharfs bis Samstag 24 Menschen positiv getestet. Insgesamt belief sich die Zahl der Neuinfektionen bis Samstag auf 37. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag bei 54 und damit über der kritischen Marke von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen. "Die müssen sich natürlich nicht alle bei ihr angesteckt haben", betonte Scharf. Das Landratsamt rechnet aber mit einem weiteren deutlichen Anstieg der Zahlen und hat darum Einschränkungen angeordnet.

Alle Gaststätten in Garmisch-Partenkirchen müssen um 22 Uhr schließen. Nur noch maximal fünf Personen dürfen sich im öffentlichen Raum gemeinsam treffen - das gilt auch für alle Gastronomiebetriebe. Für Privatveranstaltungen wird die Teilnehmerzahl auf höchstens 50 Personen in geschlossenen Räumen oder bis zu 100 Personen unter freiem Himmel beschränkt.

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7 Kommentare
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  • butterfly01 am 14.09.2020 13:11 Uhr / Bewertung:

    Warum kann man so jemanden für den nachweislich verursachten Schaden nicht haftbar machen? Bars, die nach so langer Zeit endlich wieder öffnen durften, müssen wieder um 22 Uhr schließen, Menschen, die Kontakt mit dieser Frau hatten, müssen in Quarantäne (für mich die Horror-Vorstellung), die unzähligen Tests, die wir Steuerzahler bezahlen und so vieles mehr... Und dann ein Bußgeld von "bis zu" 2.000 €??? Welcher Hohn...

  • Ludwig III am 13.09.2020 22:06 Uhr / Bewertung:

    "Superspreader" Warum nicht einfach Vielverbreiter? Warum soll das nicht gehen?

  • glooskugl am 13.09.2020 18:36 Uhr / Bewertung:

    Eine Haftpflichtversicherung zahlt bei Vorsätzlichkeit keinen Cent. Nein alle Kosten trägt das dumme Mädel selber. Evenzuell hat sie einen reichen Onkel in Amerika...

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