Für Unbekannten Artikel versteigert

Eine 50-jährige Frau stellte Anfang diesen Jahres für einen Auftraggeber aus Niedersachsen Elektrowerkzeuge in eine Internetauktionsseite ein
Polizeibericht |
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Zum ersten, zum zweiten, zum... eine Auktion in Deutschland (Symbolbild)
Daniel von Leoper Zum ersten, zum zweiten, zum... eine Auktion in Deutschland (Symbolbild)

Rothenburg ob der Tauber Eine 50-jährige Frau aus Rothenburg ob der Tauber (Lkr. Ansbach) stellte Anfang diesen Jahres (2011) für einen Auftraggeber aus Niedersachsen Elektrowerkzeuge in eine Internetauktionsseite ein.

Die bei ihr eingehenden Kaufpreise überwies sie an ihren Auftraggeber weiter. Die Rothenburgerin hatte zuvor im Internet eine Kleinanzeige geschaltet, in der sie nach Arbeit suchte. Ein bislang unbekannter Mann aus Niedersachsen meldete sich daraufhin bei der 50-Jährigen und bot ihr eine "Stelle" an.

Ihre Tätigkeit bestand darin, Artikelbeschreibungen zu Elektrowerkzeugen in ein bekanntes Internetauktionshaus zu stellen. Hierzu schickte ihr der Mann per E-Mail die vorgefertigten Angebote. Die 50-Jährige nutzte daraufhin den Account ihres Mannes und stellte die Artikel zum Verkauf ins Netz.

Die von den Käufern auf ihr privates Konto überwiesenen Gelder überwies sie postwendend nach Niedersachsen weiter. Für ihre Dienste erhielt sie wöchentlich ca. 250 Euro. Da jedoch bislang keinerlei Waren an die potentiellen Käufer ausgeliefert wurden, wandten sich diese nun an die Polizei.

Die 50-jährige Frau aus Rothenburg transferierte insgesamt mehrere tausend Euro auf das Konto nach Niedersachsen. Das Fachkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach hat nun die Ermittlungen übernommen.

Die Beamten der Markgrafenstadt leiteten ein Strafverfahren gegen die Rothenburgerin wegen Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte ein. Gegen den bislang unbekannten Empfänger des Geldes wurde ein Strafverfahren wegen Betruges eröffnet.

Die Kriminalpolizeiinspektion Ansbach warnt eindringlich vor solchen "Stellenangeboten". Diese so genannten "Finanzdienstleistungen" dienen den Tätern lediglich als Mittel zum Zweck, um ihren Betrug bei den einschlägigen Internetauktionshäusern zu verschleiern.

 

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