Fünf Verletzte: Autofahrerin verwüstet Rettungsgasse

Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung: Eine 65-jährige Frau rammt in der Rettungsgasse auf der A7 einen Kleintransporter, eine Fahrschülerin auf ihrem Motorrad und einen Lastwagen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Aufräumarbeiten auf der A9 dauerten mehrere Stunden lang an. (Symbolbild)
imago images/Reichwein Die Aufräumarbeiten auf der A9 dauerten mehrere Stunden lang an. (Symbolbild)

Durach - Bei ihrer Fahrt durch eine Rettungsgasse auf der Autobahn 7 hat eine Frau mit ihrem Wagen mehrere Autos gerammt. Dabei wurden fünf Menschen leicht verletzt, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte.

Nach einem Unfall bei Durach im Landkreis Oberallgäu am Dienstag hatte sich auf der A7 zunächst ein Stau mit ordnungsgemäßer Rettungsgasse gebildet. Durch diese fuhr etwa 20 Minuten später die 65-Jährige und rammte dabei einen Kleintransporter, eine Fahrschülerin auf ihrem Motorrad und einen Lastwagen. Als sie gegenlenkte, prallte sie gegen das Heck eines Autos, das auf einen weiteren Wagen geschoben wurde.

Unfall auf A7: Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung

Die Unfallverursacherin begründete ihre Unfallfahrt mit einem Defekt an der Bremse, den sie kurz vor dem Stauende bemerkt habe. Bei einem ersten Bremsentest habe man aber keine Auffälligkeiten festgestellt, so die Polizei.

Zudem fanden die Beamten eine Bremsspur des Wagens. Man habe deshalb ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, sagte ein Sprecher. Wird das Verfahren eingestellt, drohen der Frau dennoch eine Geldbuße von 320 Euro und ein Monat Fahrverbot.

Lesen Sie hier: Bäuerin stirbt Gülle-Tod - Ehemann wegen Totschlags verurteilt

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.