Fünf Jahre Haft nach Gewalttat an Mann in einem Keller

In einem Gebäude in Schweinfurt wird ein Mann getötet. Die Anklage plädiert auf Mord, der Verdächtige will auf Verlangen gehandelt haben. Das Gericht sieht es anders.
dpa |
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Im Streit soll ein Mann einen anderen in einem Raum für Obdachlose in der Schweinfurter Innenstadt getötet haben. (Symbolbild)
Im Streit soll ein Mann einen anderen in einem Raum für Obdachlose in der Schweinfurter Innenstadt getötet haben. (Symbolbild) © Daniel Vogl/dpa
Schweinfurt

Mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines Mannes in Schweinfurt hat das Landgericht einen 40-Jährigen wegen Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Kammer ging nach Angaben eines Gerichtssprechers davon aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit vermindert schuldfähig war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte in dem Prozess beteuert, er habe den 45-Jährigen getötet, weil dieser es von ihm verlangt habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und 14 Jahre Haft für den Angeklagten verlangt. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen und eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verlangt. 

Nach Darstellung der Anklage sollen sich das Opfer und der Angeklagte im April 2024 in einem unverschlossenen Heizungs- und Technikraum eines Hauses in Schweinfurt gestritten haben. Diesen Ort nutzten Wohnsitzlose häufiger als Aufenthaltsraum. 

Bei der Auseinandersetzung soll das Opfer den Deutschen beleidigt haben, der diesen dann aus Rache mit einem Messer attackiert haben soll. Der 45-Jährige starb, seine Leiche wurde allerdings erst im Juli 2024 entdeckt.

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