Fünf Jahre Haft für tödlichen Streit im Gefängnis

In Haft geraten zwei Männer in Streit. Am Ende ist einer tot. Der genau Ablauf bleibt auch vor Gericht unklar.
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Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zu einem Gericht zu sehen. Foto: Oliver Berg/dpa/Illustration
dpa Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zu einem Gericht zu sehen. Foto: Oliver Berg/dpa/Illustration

Traunstein (dpa/lby) - Nach dem Tod eines Häftlings im Gefängnis Bernau am Chiemsee ist ein 49-Jähriger vom Landgericht Traunstein zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach den Mann am Mittwoch der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.

Der Vorsitzende Richter zeigte sich bei der Urteilsverkündung "befremdet" über die widersprüchlichen Zeugenaussagen der Häftlinge angesichts der Tatsache, dass ein Mensch zu Tode gekommen war. Dies habe die Beweisfindung äußerst schwierig gemacht. Dennoch kam das Gericht zu dem Schluss, dass der aus Mazedonien, heute Nordmazedonien, stammende Mann in Angriffs- und nicht Verteidigungshaltung gehandelt habe, als sein Kontrahent zu Tode kam.

Die Verteidiger des Angeklagten, der sich vor Gericht selbst als Bulgare bezeichnete, hatten argumentiert, der 49-Jährige habe zum Teil in Notwehr gehandelt und sich lediglich einer versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft sah hingegen eine Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlag und forderte zehn Jahren Haft.

Der Mann war wegen Totschlags angeklagt. Dieser Vorwurf ließ sich aufgrund der Beweislage jedoch nicht halten. Die Verteidiger des Mannes hatten bereits die polizeilichen Ermittlungen als "defizitär" bezeichnet. Was genau vorgefallen war, konnte auch im Prozess nicht geklärt werden.

Fest steht, dass der Streit mit gegenseitigen Beleidigungen der beiden Männer begonnen hatte. Im August 2019 war es während eines Hofgangs zu einer Schlägerei gekommen, an dessen Ende der Häftling tödliche Hirnverletzungen erlitt (Az.: 6 Ks 402 Js 28686/19).

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