Führerschein weg - weil sie aufs Taxi wartete

NÜRNBERG Die Gäste des „Karlsbrückla“ in der Oberen Wörthstraße lieben das Flair des Altstadtlokals, die nette Bedienung und das kultige Altbier, das zum Essen serviert wird. Daran hat sich nichts geändert – auch wenn Wirtin Elke Apfelbacher derzeit richtig sauer ist. Denn ihr wurde der Führerschein entzogen. Wie das passierte, darüber schütteln allerdings sie und ihr Anwalt Christian Fiehl fassungslos den Kopf...
Der Anfang vom (vorläufigen) Ende der Fahrerlaubnis begann in den frühen Morgenstunden des 18. September 2010, als die letzten Gäste das Lokal verlassen hatten. Elke Apfelbacher, die im Verlauf des Abends Alkohol getrunken hatte und sich nicht mehr selbst ans Steuer setzen wollte, rief per Festnetzanschluss ein Taxi. Sie schloss die Kneipe und wartete vor dem „Karlsbrückla“ auf ihren Chauffeur. Auch ihr eigenes Auto parkte dort. Fast zeitgleich mit dem Taxi, das nur wenige Minuten nach dem Anruf kam, erschien aber auch eine Polizeistreife. Die Beamten vermuteten offensichtlich, dass die Wirtin des „Karlsbrückla“ ihr Auto gerade benutzt hatte – in betrunkenem Zustand. Sie schickten das Taxi wieder weg und brachten die Frau auf die Wache zur Blutprobe. Die Beteuerungen von Elke Apfelbacher, das Auto nicht angerührt zu haben, spielten keine Rolle. Auch nicht der Umstand, dass es einschließlich der beiden Polizeibeamten niemanden gab, der sie am Steuer ihres Wagens gesehen hatte.
"Das Urteil spottet jeder Beschreibung"
Elke Apfelbacher: „Ich stand neben dem Auto und habe aufs Taxi gewartet.“ Die Wirtin musste trotzdem ihren Schein abgeben! Außerdem erhielt sie wegen Trunkenheit am Steuer eine saftige Geldstrafe. Dagegen legte sie Beschwerde ein und ließ es auf einen Prozess ankommen. Sie verlor ihn jetzt mit Pauken und Trompeten. Ihren Anwalt Christian Fiehl bringt das auf die Palme. Zur AZ sagte er: „Das Urteil spottet jeder Beschreibung. Es gibt nicht den geringsten Beweis dafür, dass meine Mandantin betrunken Auto gefahren ist. Das Urteil stützt sich lediglich auf eine Vermutung. Und nicht einmal die ist stichhaltig.“
Anwalt Fiehl, der gegen das Urteil in Berufung gehen will, weist auf eine entscheidende Merkwürdigkeit hin. Im Protokoll der Polizeibeamten findet sich nämlich dieser Satz: „Ein sicherer Tatnachweis, dass Frau Apfelbacher das Auto fuhr, kann nicht geführt werden.“ Für Fiehl eine klare Sache: „Unter diesen Umständen hätte es gar kein Verfahren gegen meine Mandantin geben dürfen.“ Er und die Wirtin hoffen nun, dass der Richter in der nächsten Instanz auch diesen Satz zur Kenntnis nimmt.