Freistaat nur im Mittelfeld: Wenn es um Kinder geht, hat Bayern noch viel Luft nach oben

Beim Thema Kinderrechte ist Bayern einer Erhebung zufolge nur Durchschnitt. Das Deutsche Kinderhilfswerk zeigt, wo es Nachholbedarf gibt.
AZ/ dpa |
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Bei der Umsetzung von Kinderrechten in Bayern ist nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerks noch Luft nach oben. (Symbolbild)
Bei der Umsetzung von Kinderrechten in Bayern ist nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerks noch Luft nach oben. (Symbolbild) © Christoph Soeder/dpa

In Bayern gibt es nach Auffassung des Deutschen Kinderhilfswerks bei Kinderrechten noch großen Nachholbedarf. Lücken gebe es unter anderem bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten an Schulen, teilte der Verband mit. In Berlin stellte die Organisation ihren "Kinderrechte-Index 2025" vor, der zeigen soll, wie weit die Bundesländer mit der Umsetzung der vor mehr als drei Jahrzehnten beschlossenen UN-Kinderrechtskonvention sind.

Der Freistaat liege bundesweit betrachtet im Mittelfeld, habe aber im Vergleich zu den anderen Bundesländern an Boden verloren, hieß es. Nachholbedarf gebe es etwa bei der gesetzlichen Sicherstellung des Zugangs zu Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe, bei der Verankerung von Beteiligungsrechten in Gemeindeordnungen oder beim Wahlalter bei Landtags- und Kommunalwahlen.

Es gibt aber auch Licht

"Bayern hat deutliche Stärken beim Recht auf Gesundheit, besonders hervorzuheben sind hier beispielsweise die gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit oder die Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit Schulpsychologinnen und -psychologen", sagte die Vizepräsidentin des Hilfswerks, Anne Lütkes.

"Und auch beim Recht auf einen angemessenen Lebensstandard sticht Bayern mit einer vergleichsweise geringen Armutsgefährdungsquote von Kindern und der geringsten Jugendarbeitslosigkeitsquote positiv hervor." 

Kinderrechte-Konvention 1989 verabschiedet

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 verabschiedet und trat 1992 in Deutschland in Kraft. 

Dabei handelt es sich um ein internationales Abkommen mit 54 Artikeln, in dem Kinderrechte völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben sind, vom Recht auf Bildung über Schutz vor Gewalt bis zu hin zur freien Meinungsäußerung.

Umsetzung verschiedener Rechte analysiert

Für den jetzt vorgestellten Kinderrechte-Index wurden den Angaben zufolge das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Schutz, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben in den Mittelpunkt gestellt.

So wurde etwa betrachtet, was Länder und Kommunen für Kindertagesbetreuung ausgeben, wie viele Kinderärzte es gibt oder inwieweit Kinder Mitbestimmungsmöglichkeiten in Kommune, Schule und Verein haben.

Ländervergleich zeigt Unterschiede 

Überdurchschnittlich schnitten demnach Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen ab. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen lagen im Durchschnitt. Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen-Anhalt wurden insgesamt unterdurchschnittlich bewertet.

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