Freistaat lässt Obersalzberg-Bunker verfallen

Wer heute die neu gestaltete Dokumentation auf dem Obersalzberg betritt, blickt in einen aufwendig ausgeleuchteten, modern erschlossenen Teil der historischen Bunkeranlagen. 30,1 Millionen Euro betrug der genehmigte Kostenrahmen für den 2023 wiedereröffneten Erweiterungsbau.
Ein Teil des gigantischen Untertage-Bunkersystems aus der Zeit der NS-Diktatur wurde damit für die Öffentlichkeit zugänglich und museumspädagogisch aufbereitet.
Doch jenseits dieses Vorzeigestücks herrscht im Berg absolute Finsternis. Baulich wie behördlich.

Kilometerlange Stollen, Kavernen und Kommandozentralen, die einst als bombensicherer Zufluchtsort für die NS-Führung und die Stabsstellen dienten, sind hermetisch verriegelt, vermauert oder verplombt.
Zugemauert wird bis heute: Im Juli 2024 ließen die Bayerischen Staatsforsten den Eingang eines ehemaligen SS-Munitionsstollens mit rund 15 Tonnen Wasserbausteinen schließen, nachdem Videos davon im Internet kursierten.
Die Immobilien Freistaat Bayern wären zuständig
Obwohl weite Teile des weitverzweigten Systems offiziell als Baudenkmäler in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen sind, überlässt der Staat das historische Monument im Untergrund dem schleichenden Verfall.
Zuständig für die unzugänglichen Bunkerteile ist die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY). Sie trägt dort die Eigentümerverantwortung und die Verkehrssicherungspflicht, nimmt faktisch aber nur Letztere wahr: Es geht darum, dass niemand in die Stollen eindringt.

Während der Museumsneubau etliche Millionen verschlang, wendete die IMBY in den vergangenen zehn Jahren für alle unzugänglichen Bunkeranlagen zusammen gerade einmal rund 35.000 Euro auf. Das entspricht einem Jahresbudget von durchschnittlich 3500 Euro, und es floss nach Angaben der Behörde vor allem in die Kontrolle der Zugänge und in die Beseitigung von Vandalismusschäden.
Mittel für die Denkmalpflege sind nicht vorgesehen
IMBY-Sprecherin Christina Nick teilt mit: "Mittel für denkmalpflegerische Erhaltungsmaßnahmen sind nicht eingeplant, da diese Teile der Bunkeranlagen aus Sicherheitsgründen dauerhaft gesperrt bleiben müssen."
Diese Praxis steht in bemerkenswertem Kontrast zum Bayerischen Denkmalschutzgesetz. Laut Artikel 4 haben Eigentümer von Baudenkmälern ihre Schutzobjekte "instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen".
Durchsetzbar ist das gegenüber dem Freistaat allerdings kaum: Anordnungen gegenüber Bund und Ländern bedürfen nach demselben Artikel der vorherigen Zustimmung der Obersten Denkmalschutzbehörde. Die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt könnte den staatlichen Eigentümer also nicht ohne Weiteres zu etwas verpflichten.

Die IMBY spricht in ihrer Antwort von einem "Gesamtkonzept der Staatsregierung für die Bunkeranlagen am Obersalzberg". Es bestehe darin, einen Teil im Rahmen der Dokumentation zu zeigen und den Rest dauerhaft zu verschließen.
Beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD), der Fachbehörde des Freistaats für Baudenkmäler, ist von einem solchen Konzept nichts bekannt. Auf dieselbe Frage antwortet die Behörde: "Ein behördliches Gesamtkonzept für den dauerhaften denkmalpflegerischen Umgang mit dem untertägigen Obersalzberg liegt dem BLfD nicht vor."
In welchem Zustand befinden sich die unterirdischen Räume?
Für alle weiteren Fragen verweist das Landesamt an die Eigentümer, deren Verhältnisse "abschnitts- bzw. flurstücksbezogen zu prüfen" seien. Die IMBY wiederum hatte denkmalfachliche Fragen ans BLfD weitergereicht.
Besonders brisant: Niemand weiß verlässlich, in welchem Zustand sich die unterirdischen Zeitzeugnisse befinden. Ob die vollständige Versiegelung ohne geregelte Bewetterung zu stehender Feuchtigkeit führt und den Zerfall von Bausubstanz beschleunigt, ist ungeklärt.
Eine denkmalpflegerische Einschätzung dazu könne man nicht abgeben, so das BLfD, schlichtweg, weil "bauphysikalische Erkenntnisse zu Temperatur und Luftfeuchtigkeit in den betreffenden Bereichen" fehlen. Ob vor dem Verschluss der Zugänge 3D-Laserscans oder Schadenskartierungen angefertigt wurden, beantwortet keine der beiden Behörden.