Freispruch im Prozess um Wahlfälschung in Geiselhöring
Regensburg (dpa/lby) - Mit einem Freispruch ist der Prozess um Wahlfälschungsvorwürfe in der niederbayerischen Stadt Geiselhöring zu Ende gegangen. Angeklagt war ein Spargelbauer. Er hatte den Vorwurf zurückgewiesen, mit manipulierten Stimmen seiner Erntehelfer zugunsten seiner Ehefrau - die für den Stadtrat kandidierte - die Fälschung der Kommunalwahl 2014 initiiert zu haben.
Es blieben offene Fragen und Unklarheiten zum Geschehen, sagte am Donnerstag der Vorsitzende Richter im Landgericht Regensburg. Deshalb greife der Grundsatz "in dubio pro reo" ("im Zweifel für den Angeklagten"). Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag auf eine Geldstrafe plädiert, die Verteidigung auf Freispruch.
Wegen der Wahlbetrugsvorwürfe gegen den Spargelbauer wurde die Wahl 2015 wiederholt - aus Sicht der Kammer "zu Recht", wie der Vorsitzende Richter sagte. Die Wahl sei als auffällig zu bezeichnen, weil eine Vielzahl an Stimmzetteln in völlig identischer Art ausgefüllt gewesen sei.
Das sagten im Prozess auch Wahlhelfer aus, die als Zeugen geladen waren, sowie ein Gutachter. Dem Sachverständigen nach waren etwa 200 Wahlscheine mit hoher Wahrscheinlichkeit von maximal fünf Personen ausgefüllt worden. Die Richter hätten sich Kopien angesehen und ebenfalls ein ähnliches Schriftbild erkannt. Es bleibe jedoch die Frage offen, ob dieser Umstand dem Angeklagten zuzurechnen sei.
Der 58-Jährige sagte nach dem Freispruch: "Ich bin sehr erleichtert. Es fällt eine Last ab." Die vergangenen sechs Jahre seien für ihn, seine Familie und sein Unternehmen ein Katastrophe gewesen.