Freispruch für Zugspitzlauf-Veranstalter
GARMISCH-PARTENKIRCHEN - Er ist nicht Schuld am Tod zweier Männer: Der Veranstalter des Zugspitzlaufs 2008 ist vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Peter Krinninger muss auch keine Geldstrafe bezahlen.
Die Erleichterung war Peter Krinninger deutlich anzusehen. Das Amtsgericht Garmisch sprach den Veranstalter des Zugspitzlaufs frei vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Bei dem Berglauf im Juli 2008 waren zwei Starter an Erschöpfung und Unterkühlung gestorben, neun weitere Athleten wurden schwer verletzt.
Das Amtsgericht verwies in seiner Urteilsbegründung am Dienstagnachmittag auf die eigenverantwortliche Selbstgefährdung der Sportler und sah es als nicht erwiesen an, dass Peter Krinninger (54) fahrlässig den Tod von zwei Läufern verursachte. Auch vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung neun weiterer Athleten wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 13 500 Euro gefordert. Das Gericht folgte dagegen in seinem Urteil den Argumenten der Verteidigung.
Anwalt Stefan Beulke hatte in seinem Plädoyer ausgeführt, dass alle im Prozess befragten Läufer ausgesagt hätten, sie seien aufgefordert worden, sich warm anzuziehen. Zudem seien sie über das Wetter und die Möglichkeit von Schnee informiert worden. Viele seien trotzdem schlecht ausgerüstet an den Start gegangen. „Man will einfach ans Ziel kommen", hatte am Montag eine 60-jährige Teilnehmerin des Laufs ausgesagt.
Die Oberärztin war selbst vor dem Restaurant Sonnalpin zusammengebrochen. Die Verteidigung argumentierte außerdem, dass Krinninger über die Wetterverhältnisse erst informiert worden sei, als P. (45) und Uwe M. (41) schon an der letzten Kontrollstelle am Restaurant Sonnalpin vorbei gewesen seien. Bei der Autopsie der beiden verstorbenen Läufer gab es offenbar Hinweise auf leistungssteigernde Mittel.
Ralph Hub
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