Frauenärzte wollen Bares sehen!
Einige Leistungen gibt's nur noch auf Privatrechung. Gynäkologen streiten mit Kassen um Honorare.
NÜRNBERG „Wir zahlen schon drauf, wenn die Patientin zur Tür reinkommt“, sagt der Gynäkologe Peter Hausser. Der Vorsitzende des bayerischen Verbands der Frauenärzte kündigte deswegen an, dass bestimmte Leistungen nur noch auf Privatrechnung erbracht werden. „Wir können sonst nicht kostendeckend arbeiten“, so der Facharzt.
Seit 1. Januar ist der umstrittene Gesundheitsfonds Realität – und für viele Ärzte ein Ärgernis. Gynäkologen bekommen pro Kassenpatientin 16 Euro für Regelleistungen – im Quartal. „Selbst, wenn es zu mehreren Arztbesuchen kommt.“ Eine Ultraschall-Untersuchung würde dann nicht mehr vergütet, außer bei der Krebsfrüherkennung oder bei Schwangeren.
Wenn das Honorar nicht ausreiche, werden Patientinnen alle Eingriffe und Untersuchungen privat in Rechnung gestellt. „Aber wir klären die Frauen über die Untersuchung auf. Erst dann lassen wir sie eine Einwilligung unterschreiben“, so Hausser. Die Patientin könne dann anschließend versuchen, die Kosten von ihrer Kasse erstattet zu bekommen. „Eine Leistung verweigern werden wir nicht.“
„Bloß nicht gleich unterschreiben“, warnt hingegen Sabine Metzger von der Unabhängigen Patientenberatung. „Am besten vorher mit der Kasse abklären, ob die Behandlung bezahlt wird.“ Oder sich noch von einem anderen Arzt beraten lassen.
Grundsätzlich sei ein Arzt verpflichtet, notwendige Behandlungen unter Vorlage der Versichertenkarte vorzunehmen. Ausgenommen sind nur individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die nichts mit einer akuten Erkrankung zu tun haben – etwa ein Gesundheitscheck.
„Unser Ziel ist, dass sich die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung zusammensetzen und die Honorarsätze überarbeiten“, sagt Hausser. Das betreffe auch Augen- und Nervenärzte, Urologen und Orthopäden, in deren Verbänden es auch schon rumort.
Barbara Brießmann
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