Frauen-Killer aus Franken: Der Richter lässt ihn laufen!

Unfassbar: Schon Ende März wird Gerhard B. aus dem Knast entlassen – obwohl ein Gutachter und sein Anwalt eine große Gefahr sehen, dass er wieder tötet, wenn er verlassen werden sollte
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Gerhard B. vor Gericht: Gutachter beschrieben ihn als selbstunsichere, selbstgerechte, konfliktscheue und verwundbare Persönlichkeit. Trotzdem kommt er frei.
dpa Gerhard B. vor Gericht: Gutachter beschrieben ihn als selbstunsichere, selbstgerechte, konfliktscheue und verwundbare Persönlichkeit. Trotzdem kommt er frei.

Unfassbar: Schon Ende März wird Gerhard B. aus dem Knast entlassen – obwohl ein Gutachter und sein Anwalt eine große Gefahr sehen, dass er wieder tötet, wenn er verlassen werden sollte

BAYREUTH Es ist unfassbar! Der Gutachter hatte Gerhard B. „ein erhebliches Rückfallrisiko“ bestätigt. Wenige Stunden später entschied der Richter am Landgericht Bayreuth aber, keine nachträgliche Sicherungsverwahrung bei dem zweifach verurteilten Totschläger anzuordnen. Schon Ende März hat der 55-Jährige seine Strafe abgesessen – und kommt frei!

1990 hatte Gerhard B. seine schwangere Ehefrau Gudrun in Coburg erstochen. Er wurde verurteilt, kam 1996 auf Bewährung frei – und tötete nur wenige Monate später seine neue Freundin Ramona. Beide Frauen hatten den gleichen Fehler begangen. Sie wollten sich von dem alkoholkranken Maler trennen.

Der Gutachter warnte deshalb gestern: B. sei nach wie vor nicht fähig, Beziehungskonflikte angemessen zu bewältigen. Sogar B.s Anwalt sah eine erhebliche Gefahr für den Fall, dass der 55-Jährige nach seiner Haft erneut eine Beziehung mit einer Frau eingeht.

Nach Auffassung des Gerichts ist der verurteilte Maler aber nicht für die Allgemeinheit, sondern nur für einen ganz speziellen Personenkreis gefährlich: Nämlich für seine jeweiligen Lebensgefährtinnen, wenn die Beziehung zu scheitern droht. Dies reiche aber nicht aus, um ihn auf unbegrenzte Zeit wegzusperren, begründete der Richter. Der 55-Jährige wird allerdings nach seiner Freilassung unter Führungsaufsicht gestellt. Welche Auflagen er erfüllen muss, wird noch bestimmt.

Die Eltern von Gerhard B. reagierten auf den unerwarteten Richterspruch überrascht. Sie hatten den Kontakt abgebrochen – und wollen das auch beibehalten. au

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