Frau vergewaltigt, erstochen und verscharrt: Lebenslang für das Monster von Aschaffenburg

Erst nach Jahrzehnten gelingt es Ermittlern, eine brutale Tat aufzuklären. Nun hat ein Gericht einen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Das damalige Opfer ist bei der Urteilsverkündung dabei.
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Jürgen R. hat vor 30 Jahren eine junge Frau vergewaltigt, erstochen und im Wald verscharrt.
dpa/Nicolas Armer Jürgen R. hat vor 30 Jahren eine junge Frau vergewaltigt, erstochen und im Wald verscharrt.

Er hat nach Überzeugung der Richter eine junge Frau brutal vergewaltigt, fast erstochen und die Totgeglaubte dann im Wald verscharrt: Rund 30 Jahre nach der Tat ist der Peiniger der damals 22 Jahre alten Frau aus dem Raum Offenbach wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Aschaffenburg sah am Freitag die Mordabsicht des inzwischen 56-jährigen Jürgen R. als erwiesen an.

Eine Verurteilung nur wegen der Vergewaltigung wäre nicht möglich gewesen, da dieser Vorwurf strafrechtlich bereits verjährt ist. Das heute 52 Jahre alte Opfer, das die Tat in einem Waldstück in  Aschaffenburg nur knapp überlebt hatte, verfolgte die Urteilsverkündung im Gerichtssaal.

Jürgen R. sticht mit Schraubenzieher auf sein Opfer ein

Die Frau wollte im Januar 1988 nach einem Discobesuch in Aschaffenburg mit dem Auto nach Hause fahren, als sie von Jürgen R. gezwungen wurde, in einen Wald zu fahren. Dort wurde sie mehrmals brutal vergewaltigt. Anschließend stach der Mann mit einem Schraubenzieher auf sie ein, verscharrte ihren Körper unter Laub und fuhr anschließend mit ihrem Auto weg.

Die Schwerverletzte konnte sich aber zu einer Straße schleppen, wo sie ein Autofahrer entdeckte. In einer Notoperation wurde sie gerettet.

Die Polizei hatte routinemäßig den Fall noch einmal überprüft und unter anderem alte Spuren noch einmal untersuchen lassen. Dabei ergab sich per DNA-Abgleich ein Treffer in einer Datenbank, in der der vorbestrafte Jürgen R. registriert war. Im vergangenen Herbst wurde er festgenommen. Er hatte vor Gericht die Vergewaltigung gestanden, aber eine Tötungsabsicht bestritten.

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