Frau verblutet nach Kaiserschnitt - Ärzte verurteilt
GEMÜNDEN - Zunächst war alles glatt gegangen. Doch nach dem erfolgreichen Kaiserschnitt verschlechterte sich der Zusatnd der 31-jährigen Frau. Der Grund dafür wurde nicht erkannt. Drei Ärzte wurden verurteilt.
Drei Ärzte haben vor dem Amtsgericht im unterfränkischen Gemünden die gegen sie erhobenen Vorwürfe wegen fahrlässiger Tötung einer Patientin eingeräumt. Der damals diensthabende Gynäkologe Hartmut D. sagte am Mittwoch zu Prozessbeginn, er bedauere zutiefst den tragischen Tod der 31-jährigen Frau. „Um der Familie weiteres Leid zu ersparen, stimme ich der Klageschrift zu“, fügte er an und räumte Versäumnisse ein, die zum Tod der Patientin geführt haben. Ähnlich äußerten sich seine Kollegen, der Chirurg Andreas S. – ein Assizstenzartz – und der Anästhesist Christian B.
Die Staatsanwaltschaft legte den drei Medizinern zur Last, für den Tod einer Patientin im Klinikum Main-Spessart in Karlstadt im Dezember 2004 verantwortlich zu sein. Die Frau hatte wenige Stunden nach einem zunächst komplikationslos verlaufenen Kaiserschnitt plötzlich starke Blutungen bekommen und war schließlich verblutet.
Laut Anklage soll der Gynäkologe die Patientin trotz des kritischen Zustandes nicht in eine spezielle Klinik verlegt und seinen Nachfolger Andreas S. bei der Ablösung nicht entsprechend instruiert haben, was die Anklage als „grob pflichtwidrig“ monierte. Ebenso habe er die Krankenschwestern nicht ausreichend angewiesen. Der nicht gynäkologisch ausgebildete Assistenzarzt soll dann die lebensbedrohliche Lage der Frau verkannt haben, obgleich diese laut Staatsanwaltschaft zu dem Zeitpunkt auch ohne fachmedizinische Kenntnisse erkennbar war.
Die Ferndiagnose führt zur fatalen Behandlung
Schließlich hat später laut den Ermittlungen der von dem Assistenzarzt hinzugezogene Anästhesist Christian B. per telefonischer Ferndiagnose entgegen den Bedenken einer Krankenschwester die Gabe eines Medikamentes veranlasst, was zu Krampfanfällen führte. Die Frau verblutete schließlich am frühen Morgen. Dies war laut Staatsanwaltschaft „vorhersehbar und vermeidbar“. Die Patientin wäre nach Überzeugung der Anklage mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ nicht gestorben, wenn der Assistenzarzt in dieser Situation einen Facharzt hinzugezogen hätte.
Dies bestätigte der medizinische Gutachter Marc Sütterlin, der von „klaren ärztlichen Behandlungsfehlern“ sprach. Die Mediziner, speziell der Gynäkologe und der Assistenzarzt, hätten falsch gehandelt oder sich nicht ausreichend gekümmert. Der bei der Frau vorliegende sogenannte Volumenmangelschock sei aus der Notfallmedizin bekannt. „Dies ist schlichtweg nicht erkannt worden“, monierte Sütterlin.
Er gab auch der Klinikverwaltung eine Mitschuld, weil sie den fachübergreifenden Dienst toleriert habe. „Es ist eine unvorstellbare Situation, dass man als junger Arzt für drei Fachgebiete gleichzeitig zuständig ist“, kritisierte er. Fehler warf er auch den Schwestern und Hebammen vor, weil sie in Anbetracht der kritischen Situation notfalls auch unter Umgehung des diensthabenden Mediziners einen Facharzt hätten informieren müssen.
Den Prozess verfolgte der Ehemann des Opfers, der sich nicht selbst äußern wollte. Ein Freund der Familie sagte am Rande des Verfahrens, es gehe ihm schlecht und er sei nach dem Tod seiner Frau umgezogen, um die Erinnerungen los zu werden.
Schnell fällte das Gericht sein Urteil: Gynäkologe Hartmut D. und Assistenzarzt Andreas S. bekamen je acht Monate Haft auf Bewährung. Anästhesist Christian B. muss lediglich 9000 Euro Strafe zahlen, weil er nur wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde.
ddp, dpa
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