Frau erwürgt - Mordprozess gegen Lebensgefährten

Tat, Motiv, Erinnerungslücken: Im Schweinfurter Mordprozess geht es um mehr als die Frage der Schuld. Was passierte im Schlafzimmer – und war der Angeklagte überhaupt schuldfähig?
dpa |
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Unklar ist bisher, ob der Angeklagte bei der Tat psychisch beeinträchtigt war. (Archivbild)
Unklar ist bisher, ob der Angeklagte bei der Tat psychisch beeinträchtigt war. (Archivbild) © Julien Becker/dpa
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Schweinfurt

Mehr als zehn Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 76-Jährigen in Unterfranken beginnt heute (9.00 Uhr) der Mordprozess gegen ihren damaligen Lebensgefährten. Vor dem Landgericht Schweinfurt soll neben Tatablauf und Motiv auch geklärt werden, ob der Verdächtige zur Tatzeit psychisch krank war. 

Der 82-Jährige soll seine Partnerin im vergangenen November erwürgt haben. Das Motiv ist bislang unbekannt. 

Mann rief selbst die Polizei

Der Deutsche hatte nach der Tat in Hammelburg (Landkreis Bad Kissingen) selbst die Polizei darüber informiert, dass die 76-Jährige tot in ihrem Bett liege. Er selbst wies schwere Stichverletzungen im Oberkörper auf, die er sich laut Ermittlern selbst zugefügt haben soll. 

Bei einer psychiatrischen Begutachtung gab der Mann laut Staatsanwaltschaft an, sich nicht an den Vorfall zu erinnern. Ob seine Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt eingeschränkt war, ist nach Einschätzung der Gutachter offen. Dies müsse in einer Hauptverhandlung geklärt werden.

Für den Prozess sind bis Anfang Oktober vier Verhandlungstage angesetzt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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