Frau erdrosselt: 72-Jähriger muss ins Gefängnis

Sie wollten über die Scheidung reden, doch das Gespräch endete tödlich: In Bamberg wurde ein 72-Jähriger vom Landgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er hat seine Frau mit einem Schal erdrosselt.
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BAMBERG - Sie wollten über die Scheidung reden, doch das Gespräch endete tödlich: In Bamberg wurde ein 72-Jähriger vom Landgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er hat seine Frau mit einem Schal erdrosselt.

Im Streit um die Scheidung hat ein Rentner im Oktober 2009 in Ebermannstadt (Landkreis Forchheim) seine Frau erdrosselt. Das Landgericht Bamberg verurteilte den 72-Jährigen am Mittwoch wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die Anklage hatte ursprünglich auf Mord gelautet. Das Gericht sah jedoch keine Tötungsabsicht. „Wenn er das gewollt hätte, hätte er es bei seiner Intelligenz sicher anders gemacht“, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Dengler.

Der Physiker und Doktor der Philosophie lebte seit 2006 mit einer jungen Indonesierin auf Bali. Die beiden wollten heiraten. „Er wollte endlich das Scheidungsverfahren in Gang bringen, das drei Jahre mehr oder minder vor sich hindümpelte“, sagte Dengler zum Motiv. Unangekündigt klingelte der Angeklagte am Abend des 29. Oktober an der Haustür seiner Frau. Er war überrascht vom heftigen Widerstand der 68-Jährigen, die jede Kommunikation verweigerte. „Dann ist das tragische Geschehen wohl beiden außer Kontrolle geraten.“

Sie begann zu schreien. Er hielt ihr den Mund zu und schlug sie. Sie schlug mit einer Gießkanne zurück. Dann schlang er ihr nach Überzeugung des Gerichts einen Schal so massiv um den Hals, dass er damit rechnen musste, dass sie daran sterben konnte. „Der Griff nach dem Hals ist der Griff nach dem Leben“, zitierte Dengler einen Gerichtsmediziner.

Deshalb konnte die Strafkammer das Geschehen auch nicht als Körperverletzung mit Todesfolge werten, wie es der Verteidiger gefordert hatte. Auch der Staatsanwalt rückte in dem nur zweitägigen Prozesse vom Vorwurf des Mordes ab. Er forderte neun Jahre wegen Totschlags. Der Verteidiger plädierte auf vier Jahre Freiheitsentzug.

Mit sechs Jahren blieb das Gericht nur knapp über der Mindeststrafe für Totschlag von fünf Jahren. Es hielt dem Angeklagten seine beachtliche berufliche Lebensleistung in einem international tätigen Unternehmen zu gute. Zudem hatte er erst kurz vor der Tat seine Promotion mit der Bestnote „summa cum laude“ abgeschlossen. Und: Seine Frau hatte er nach der Trennung finanziell gut ausgestattet.

Das Gericht nahm ihm auch seine Reue ab. „Sie ist tiefer als bei anderen, die an dieser Stelle sitzen“, sagte der Vorsitzende Richter. Nicht zuletzt spielte auch das Alter eine Rolle. „Menschen sind im Alter besonders haftempfindlich.“ Das Strafmaß belässt dem 72-Jährigen aus der Sicht des Gerichts eine Zukunftschance und eine Perspektive.

dpa

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