Frau aus Fenster geworfen? Prozess gegen Ehemann

In der Oberpfalz soll ein Mann seine Ehefrau aus dem Fenster gestürzt haben, weil sie sich getrennt hatte. Nach wochenlanger Flucht wurde der Mann gefasst. Jetzt steht er vor Gericht.
dpa |
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In der Oberpfalz soll ein Mann seine Ehefrau aus dem Fenster gestürzt haben, weil sie die Trennung wollte. (Archivfoto)
In der Oberpfalz soll ein Mann seine Ehefrau aus dem Fenster gestürzt haben, weil sie die Trennung wollte. (Archivfoto) © Armin Weigel/dpa
Regensburg

Nach dem lebensbedrohlichen Sturz einer Frau aus dem Fenster ihrer Wohnung ist ihr Ehemann wegen versuchten Mordes angeklagt. Vor dem Landgericht Regensburg hat nun der Prozess gegen den 48-Jährigen begonnen, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft warf der Mann seine Ehefrau im vergangenen August in Lappersdorf bei Regensburg aus dem zweiten Stock, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Die fünf gemeinsamen Kinder des Paares, damals zwischen sieben und 14 Jahre alt, waren laut der Ermittler bei der Tat in der Wohnung und mussten sie teils mit ansehen.

Der Ehemann lebte in einer anderen Wohnung, ihm war vor der mutmaßlichen Tat gerichtlich verboten worden, die Familienwohnung zu betreten. Dennoch ging der Afghane den Ermittlungen nach zu seiner Frau und verlangte die Versöhnung. Er soll geplant gehabt haben, die damals 36-Jährige zu töten, falls sie nicht zustimmt.

Sturz aus Küchenfenster auf gepflasterten Weg

Nach einem Streit soll der Mann das Opfer mit dem Kopf voraus aus dem Küchenfenster gestoßen haben. Die Frau fiel mehr als fünf Meter tief und schlug auf einem gepflasterten Gehweg auf. Sie erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale der niederen Beweggründe und der Heimtücke als erfüllt an.

Nach der Tat war der Mann geflüchtet. Mitte Oktober wurde er in Rom am Flughafen Fiumicino mittels Haftbefehl festgenommen und zwei Wochen später nach Deutschland in Untersuchungshaft gebracht. Ein Urteil in dem Prozess könnte Anfang Juli verkündet werden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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