Franke (64) nach Puff-Besuch brutal niedergestochen!

Überfall in Würzburg: Ein 18-jähriger Schüler steht wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Er hatte dem Opfer auf offener Straße ein Messer in den Bauch gestoßen
WÜRZBURG Den Besuch in einem Sex-Club hätte der 64 Jahre alte Maschinenbauer Wendelin K.* fast nicht überlebt. Bei den Damen ging es ihm gut. Aber als er gegen vier Uhr früh das Etablissement am Würzburger Straßenstrich verließ und an einem Geldautomaten Nachschub holen wollte, wurde er fast erstochen...
Deshalb klagt die Staatsanwaltschaft jetzt einen 18-jährigen Schüler wegen versuchten Totschlags an. Die Tat war beispiellos brutal: Der junge Mann kam aus einer Diskothek. Als er Wendelin K. begegnete, stieß er ihm ohne Vorwarnung ein Springmesser mehrfach in den Bauch. Dreimal wurde dabei der Darm des Opfers durchtrennt!
Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager: „Es konnte nicht ermittelt werden, warum der Angreifer dem Opfer das Messer in den Bauch gestoßen hat.“ So habe es weder einen Wortwechsel, noch einen körperlichen Kontakt gegeben.
Nach einigen hundert Metern wurde der Täter von einer Zivilstreife festgenommen
Das Opfer hatte die Stiche, wie oft bei diesen Verletzungen, zunächst nur als Schlag in den Bauch empfunden. Blutend war der Mann dem Messerstecher gefolgt, stellte ihn zur Rede. Unfassbar: Daraufhin drohte der Schüler erneut mit dem Springmesser. Der Täter flüchtete anschließend, weil Insassen eines Fahrzeugs den Vorfall bemerkt hatten und ausgestiegen waren.
Erst dann bemerkte das Opfer die schweren Stichverletzungen. Der Notarzt brachte Wendelin K. in die Klinik. Dort rettete eine Notoperation sein Leben. Der Täter flüchtete zu Fuß, konnte aber bereits nach einigen hundert Metern von einer Zivilstreife festgenommen werden.
Warum der ältere Herr nach dem Besuch des Bordells zu einem Geldautomaten unterwegs war, stehe laut Staatsanwalt Ohlenschlager nicht in den Akten. Aber das werde das Opfer vielleicht in der Verhandlung sagen: Ob er noch einmal in das Bordell zurückkehren wollte oder seine Rechnung dort vielleicht nicht voll bezahlen konnte. Verhandelt wird der Fall vor einer Jugendstrafkammer. Der Schüler ist wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. (*Name geändert). Franz Barthel