Fraktionen fordern: Ein Schulbegleiter für mehrere Kinder

Nach aktueller Rechtslage haben Kinder mit Behinderung das Anrecht auf eine Schulbegleitung im 1:1-Prinzip. Ein ungewöhnliches Parteienbündnis fordert nun eine Reform des entsprechenden Gesetzes.
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Schulbegleiterinnen und -begleiter unterstützen Kinder mit Behinderung im Schulalltag. (Symbolbild)
Schulbegleiterinnen und -begleiter unterstützen Kinder mit Behinderung im Schulalltag. (Symbolbild) © Marijan Murat/dpa
München

Schulbegleiter sollen nach dem Willen von CSU, Freien Wählern und Grünen regelmäßig auch mehrere Kinder mit Behinderung gleichzeitig betreuen. In seltener Einigkeit fordern die drei Landtagsfraktionen eine entsprechende Gesetzesänderung auf Bundesebene. 

Bisher haben Kinder mit Behinderung einen individuellen Rechtsanspruch auf eine Schulbegleitung im 1:1-Verhältnis, Gruppenbegleitung stellt eher eine Ausnahme dar. Im Freistaat wird das Modell bereits an einzelnen Standorten getestet. Die Bezirke und das Kultusministerium hatten sich in einer gemeinsamen Empfehlung bereits für das Modell ausgesprochen.

Ziel eins: Kosten sparen

Ein Schulbegleiter solle, sofern dies pädagogisch und organisatorisch vertretbar sei, mehrere Kinder mit Behinderung gleichzeitig betreuen, sagte Norbert Dünkel (CSU), Vorsitzender der zuständigen Arbeitsgruppe im Landtag. "Klar ist: Künftig muss die Gruppenbegleitung als Regelfall und die Einzelbegleitung als begründete Ausnahme definiert werden."

Angesichts der stark gestiegenen Fallzahlen und Kosten – die sich bei einer Schulbegleitung auf bis zu 50.000 Euro jährlich belaufen könnten – stelle das "Pooling-Modell" eine notwendige und realistische Lösung dar. Nachdem das Modell in anderen Ländern seit Jahren erfolgreich praktiziert worden sei, müsse der Bund jetzt nachziehen und die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, fordert Dünkel.

Kinder weniger stigmatisieren

Ein von der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe initiierter, wissenschaftlich begleiteter Modellversuch habe gezeigt, dass das "Pooling" nicht nur pädagogisch sinnvoll, sondern auch deutlich weniger stigmatisierend sei, argumentieren die drei Fraktionen.

Schulbegleitungen kommen sowohl an allgemeinen Schulen als auch an Förderschulen zum Einsatz. Betreut werden Kinder mit seelischer Behinderung oder entsprechender Gefährdung sowie Kinder mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung. Die Anträge werden von den Sorgeberechtigten gestellt und durch die zuständigen Kostenträger wie dem Bezirk oder dem Jugendamt entschieden, unter Einbeziehung der jeweiligen Schulen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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