Fränkischer Bund kontert Söder-Vorstoß: Bayern ist zu groß

Markus Söder findet, die Bundesländer müssten neu geordnet werden. Das findet der Fränkische Bund auch - hat aber anderes im Sinn als der bayerische Ministerpräsident.
von  dpa
Franken ein eigenes Bundesland? Davon träumt der Fränkische Bund. (Symbolbild)
Franken ein eigenes Bundesland? Davon träumt der Fränkische Bund. (Symbolbild) © Pia Bayer/dpa

Der Fränkische Bund greift Markus Söders (CSU) Vorstoß zur Neuordnung der Bundesländer auf - und fordert ein eigenes Bundesland Franken. Man begrüße es, dass Söder die Neugliederung der Länder anspreche, allerdings denke er "genau in die falsche Richtung", schreiben die Verantwortlichen: Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Bayern seien schlichtweg zu groß. Deshalb gebe es Regierungsbezirke.

"Wenn eine Verwaltungsreform für die Bundesländer sinnvoll sein und Kosten einsparen soll, dann müssen die neugegliederten Bundesländer ohne Regierungsbezirke und Regierungspräsidien auskommen", teilte Martin Truckenbrodt vom Fränkischen Bund mit. "Dass größere Verwaltungsstrukturen grundsätzlich effizienter wären, hat sich schon öfters als Trugschluss erwiesen."

Ein Bundesland für bis zu sechs Millionen Fränkinnen und Franken?

Ein Bundesland Franken habe eine Einwohnerzahl von fünf bis sechs Millionen - eine "gesunde und ausreichende Größe", wie der Fränkische Bund findet. Die 1990 gegründete Organisation setzt sich für die Belange Frankens und für fränkische Tradition ein. Ein eigenes Bundesland Franken mit den drei fränkischen Regierungsbezirken ist ausdrückliches Ziel des Vereins. 

 CSU-Chef und Ministerpräsident Söder hatte tags zuvor auf der Winterklausur der CSU-Landtagsfraktion im oberfränkischen Kloster Banz erklärt: Es könne nicht sein, dass einige kaum noch lebensfähig seien und von Bayern und anderen bezahlt werden müssten. Welche Neuordnung oder welche Zusammenlegungen ihm vorschweben, sagte Söder demnach nicht.

Die Hürden für eine Neugliederung von Bundesländern sind sehr hoch: Dafür sind ein Bundesgesetz und in den betreffenden Ländern beziehungsweise Stadtstaaten anschließend die Zustimmung der Bürger bei einem Volksentscheid nötig. 1996 war deshalb letztlich eine Zusammenlegung von Berlin und Brandenburg gescheitert.

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